Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – Zahlen aus der Reha-Statistik der DGUV

Ziel der Erbringung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) ist die dauerhafte Wiedereingliederung ins Berufsleben. Auskunft zum Wiedereingliederungserfolg, zu den dafür erbrachten Maßnahmen und Aufwendungen gibt die Rehabilitations-Statistik der DGUV. Der folgende Beitrag beleuchtet die Entwicklungen der letzten fünf Jahre.

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt mit ihren Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dazu bei, Menschen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder in die Arbeitswelt einzugliedern (vgl. § 26 Abs. 2 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VII). Hierbei werden die Versicherten durch das Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung unterstützt.[1] Primäres Ziel ist, die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz mit allen geeigneten Mitteln zu ermöglichen. Sollte dies aufgrund der Unfall- bzw. Erkrankungsfolgen nicht möglich sein, erfolgt die innerbetriebliche Umsetzung, Qualifizierung oder Vermittlung in ein neues Arbeitsverhältnis. Die Leistungsarten zur Zielerreichung listet § 49 Abs. 3 SGB IX exemplarisch auf, dieser Maßnahmenkatalog ist jedoch nicht abschließend.

Einen Überblick über Kosten, Verlauf und Ergebnis von Reha-Fällen mit LTA in der gesetzlichen Unfallversicherung gibt die Rehabilitations-Statistik der DGUV. Auch aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen (GuR) der DGUV lassen sich Angaben über Fallzahlen und Gesamtaufwendungen ablesen, jedoch ist eine Differenzierung zum Beispiel nach Jahr des Versicherungsfalles oder nach Arbeits- und Wegeunfällen nur über die Rehabilitations-Statistik möglich. Darüber hinaus enthält diese detaillierte Angaben zu Anzahl, Art, Dauer und gegebenenfalls Ort der erbrachten LTA-Maßnahmen sowie zur beruflichen Situation der versicherten Person nach Abschluss der Rehabilitation. Ebenso wird ein Teil der erforderlichen Daten für die Meldung zum Teilhabeverfahrensbericht (§ 41 SGB IX) aus der Rehabilitations-Statistik entnommen. Die im Folgenden beschriebenen Auswertungen umfassen, sofern nicht anders ausgewiesen, sowohl Unfälle als auch Berufskrankheiten. Fälle der Schülerunfallversicherung werden hierbei nicht berücksichtigt.

Rehabilitationsmaßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Reichen Leistungen der medizinischen Rehabilitation nicht aus, um die dauerhafte Wiedereingliederung ins Berufsleben sicherzustellen, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Für das Jahr 2023 wurden rund 9.600 abgeschlossene LTA-Maßnahmen von den Unfallversicherungsträgern gemeldet. Abbildung 1 zeigt die Entwicklung im Zeitverlauf. Hierbei zeigt sich ab dem Jahr 2020 zunächst ein Anstieg der Maßnahmen, der vor allem auf die Ausweitung der zu dokumentierenden Maßnahmearten im Zuge der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zurückzuführen ist. In den Jahren 2022 und 2023 sinkt die Zahl der Maßnahmen wieder. Dies hat vielfältige Ursachen. Eine große Rolle spielt dabei der Rückgang der Arbeits- und Wegeunfälle in den durch die Coronapandemie geprägten Jahren 2020 und 2021. Aufgrund der vorgelagerten medizinischen Rehabilitation macht sich dieser Rückgang im Bereich der beruflichen Rehabilitation erst ein bis zwei Jahre später bemerkbar. Ein Unfall, der die berufliche Wiedereingliederung gefährdet, erfordert aufgrund seiner Schwere zunächst umfassende und lang andauernde medizinische Rehabilitationsleistungen. Ein weiterer möglicher Grund für den Rückgang ist der sich verschärfende Arbeits- und Fachkräftemangel.[2] Angesichts zunehmender Schwierigkeiten, Stellen neu zu besetzen, sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in vielen Branchen bestrebt, bestehende Arbeitsverhältnisse zu erhalten. Außerdem ist ein geringer Anteil den Nachmeldungen zur Rehabilitations-Statistik im Folgejahr geschuldet.

Abbildung 1: Anzahl der LTA in der Allgemeinen Unfallversicherung im Zeitverlauf | © DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com
Abbildung 1: Anzahl der LTA in der Allgemeinen Unfallversicherung im Zeitverlauf ©DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com

Abbildung 2 gibt einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmearten im LTA-Bereich. Oberstes Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die Erhaltung des bisherigen Arbeitsplatzes unter Beteiligung des Arbeitgebers beziehungsweise der Arbeitgeberin am Wiedereingliederungsprozess.[3] Dies spiegelt sich auch in der Zusammensetzung der geleisteten Maßnahmen wider. 36 Prozent entfallen auf Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie Kostenübernahmen oder Zuschüsse für Arbeitshilfen. Weitere 30 Prozent beziehen sich auf Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes. Aufgrund der bestehenden Dokumentationsregeln in der Rehabilitations-Statistik ist eine weitere Differenzierung der Maßnahmen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes noch nicht möglich. Eine entsprechende Änderung der Dokumentationspraxis wurde zum Berichtsjahr 2025 auch für weitere Maßnahmearten auf den Weg gebracht, sodass zukünftige Auswertungen aussagekräftiger sein werden.

Abbildung 2: Art der LTA-Maßnahmen in der Allgemeinen Unfallversicherung im Jahr 2023 | © DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com
Abbildung 2: Art der LTA-Maßnahmen in der Allgemeinen Unfallversicherung im Jahr 2023 ©DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com

Sofern die Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz nicht möglich ist, erbringt die gesetzliche Unfallversicherung weitere Leistungen wie Maßnahmen zur Berufsfindung und Arbeitserprobung, initiiert eine Arbeitsplatzumsetzung oder finanziert ein Bewerbungstraining (14 Prozent). In anderen Fällen werden berufliche Bildungsmaßnahmen erbracht (zwölf Prozent), darunter fallen sowohl kürzere Qualifizierungsmaßnahmen wie berufliche Anpassung und Weiterbildung als auch mehrjährige Ausbildungen und Umschulungen. Vier Prozent der LTA-Maßnahmen entfallen auf den Bereich Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfe. Drei Prozent der LTA-Maßnahmen umfassen schulische und sonstige berufsvorbereitende Maßnahmen. Darüber hinaus lassen sich individuelle Lösungen im Rahmen der Aufnahme in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beziehungsweise weiterer Maßnahmen wie Unterstützte Beschäftigung, Budget für Arbeit oder Ausbildung (1,1 Prozent) sowie mit Hilfen zur selbstständigen Existenz (0,4 Prozent) ermöglichen.

Versicherungsfälle und Aufwendungen der LTA

In den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in der Kontengruppe 49 abgebildet. Darunter fallen neben Sachleistungen und Übergangsleistungen auch das Übergangsgeld samt Sozialversicherungsbeiträgen, Reisekosten, Kosten für Haushaltshilfen sowie sonstigen Barleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen. Im Jahr 2023 wurden für rund 14.700 Fälle der Allgemeinen Unfallversicherung 120,7 Millionen Euro aufgewendet. Die Leistungsaufwendungen eines Geschäftsjahres enthalten neben den jährlichen Neufällen auch zeitlich weiter zurückliegende Versicherungsfälle, da berufliche Reha-Maßnahmen zeitversetzt im Anschluss an medizinische Reha-Maßnahmen folgen und teilweise über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinweg erbracht werden. Die höchsten Aufwendungen fallen in der Regel erst im zweiten und dritten Jahr nach dem Unfallzeitpunkt an.

Sowohl bei der Anzahl der Leistungsfälle als auch bei den finanziellen Aufwendungen insgesamt zeigt sich ein fallender Trend, wie in Abbildung 3 dargestellt. Im Durchschnitt sanken die Aufwendungen der Kontengruppe 49 in den letzten fünf Jahren um 5,4 Prozent. Besonders stark fällt dieser Rückgang in den Jahren 2022 (–11,5 Prozent) und 2023 (–7,0 Prozent) aus, was unter anderem auf die sinkenden Unfallzahlen der beiden vorherigen Jahre zurückzuführen ist (siehe oben).

Abbildung 3: Leistungsfälle und Aufwendungen der Kontengruppe 49 (LTA) in der Allgemeinen Unfallversicherung im Zeitverlauf | © DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com
Abbildung 3: Leistungsfälle und Aufwendungen der Kontengruppe 49 (LTA) in der Allgemeinen Unfallversicherung im Zeitverlauf ©DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com

Abbildung 4 zeigt die Verteilung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Jahr 2023 auf die verschiedenen Unfallarten und Berufskrankheiten. Danach entfallen mit 91,4 Millionen Euro mehr als drei Viertel der Aufwendungen auf den Bereich der Arbeits- und Wegeunfälle. Bei den Berufskrankheiten trägt BK-Nummer 5101 (Hautkrankheiten) mit 9,4 Prozent den größten Anteil der Aufwendungen, gefolgt von BK-Nummer 4301 (allergische Atemwegserkrankungen) mit einem Anteil von 6,2 Prozent der Gesamtaufwendungen. Weitere 8,7 Prozent der Gesamtaufwendungen verteilen sich auf die sonstigen Berufskrankheiten.

Abbildung 4: Aufwendungen der Kontengruppe 49 (LTA) in der Allgemeinen Unfallversicherung im Jahr 2023 | © DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com
Abbildung 4: Aufwendungen der Kontengruppe 49 (LTA) in der Allgemeinen Unfallversicherung im Jahr 2023 ©DGUV 2024 / Grafik: kleonstudio.com

Entwicklung des Wiedereingliederungserfolgs

Die Rehabilitations-Statistik der DGUV enthält für alle Versicherungsfälle mit Rehabilitationsmaßnahmen das Ergebnis beziehungsweise den aktuellen Stand des Reha-Falles. Es wird danach unterschieden, ob die berufliche Eingliederung als Ziel der Rehabilitation festgelegt wurde oder nicht. Ist die berufliche Eingliederung nicht Ziel der Rehabilitation, handelt es sich um Fälle der Schülerunfallversicherung oder um Fälle der Allgemeinen Unfallversicherung, bei denen vonseiten der versicherten Person kein Interesse an einer weiteren Berufstätigkeit besteht. Dies betrifft beispielsweise Aushilfskräfte, Personen in Rente, Personen aus dem Ausland, die dorthin zurückkehren, oder aus dem Berufsleben ausscheidende oder ausgeschiedene Personen. Bei Wiederaufnahme eines Falles ist es zudem möglich, dass nur medizinische und/oder soziale Rehabilitationsmaßnahmen erbracht werden.

Betrachtet man die abgeschlossenen Reha-Fälle der Allgemeinen Unfallversicherung (unter Ausschluss der Todesfälle), für die mindestens eine LTA-Maßnahme erbracht wurde und als Rehabilitationsziel die berufliche Eingliederung festgelegt wurde, ergibt sich für das Jahr 2023 eine Wiedereingliederungsquote von 83 Prozent. Bereits im Vorjahr lag dieser Anteil bei 83 Prozent. In den Jahren 2020 und 2021 konnten 79 Prozent der LTA-Fälle wiedereingegliedert werden. 2019 lag der Anteil der erfolgreich eingegliederten Fälle bei 84 Prozent. Detaillierte Informationen zu den Fallzahlen sind in Tabelle 1 aufgeführt.

Der Rückgang der Wiedereingliederungsquote in den Jahren 2020 und 2021 spiegelt auch die gestiegenen Arbeitslosenquoten[4] zu dieser Zeit wider. Generell ist zu beachten, dass auch externe Faktoren wie die regionale und branchenbezogene Arbeitsmarktsituation den Wiedereingliederungserfolg erheblich beeinflussen können.

Tabelle 1: Reha-Fälle mit LTA-Maßnahmen nach Jahr des Reha-Abschlusses und des Wiedereingliederungserfolgs | © DGUV 2024
Tabelle 1: Reha-Fälle mit LTA-Maßnahmen nach Jahr des Reha-Abschlusses und des Wiedereingliederungserfolgs ©DGUV 2024

Erwerbsintegration im Sinne des Teilhabeverfahrensberichts

Als erste trägerübergreifende Statistik zum Leistungsgeschehen im Reha- und Teilhabebereich wird seit 2019 jährlich der Teilhabeverfahrensbericht von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR) veröffentlicht.[5] Teil dieses Berichts [6] ist die Überprüfung der Erwerbsintegration. Dazu ist sechs Monate nach dem Ende der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu erheben, ob die versicherte Person eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt. Da die Information über den Beschäftigungsstatus den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung im Gegensatz zur Deutschen Rentenversicherung oder Bundesagentur für Arbeit nicht vorliegt, muss dieser per Befragung erhoben werden. Als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werden alle sozialversicherungspflichtigen Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse definiert, unabhängig davon, ob sie gefördert sind. Für den Teilhabeverfahrensbericht unberücksichtigt bleiben selbstständige Tätigkeiten, Fälle mit Erwerbsminderungsrente oder Altersrente sowie Verstorbene. Außerdem wird nicht zwischen Fällen der Allgemeinen Unfallversicherung und Fällen der Schülerunfallversicherung unterschieden. Die Meldung der gesetzlichen Unfallversicherung zum Teilhabeverfahrensbericht enthält auch die Daten der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Für den aktuellen Teilhabeverfahrensbericht 2023, der sich auf Daten des Berichtsjahres 2022 bezieht, wurde eine Erwerbsintegrationsquote von 74 Prozent gemeldet.[7]

Berufliche Wiedereingliederung aus Versichertensicht

Die Befragung der Teilnehmenden an beruflichen Bildungsmaßnahmen, bekannt als „Berliner Fragebogen“, stellt ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung dar, um das Ziel passgenauer Maßnahmen und erfolgreicher Wiedereingliederung für die Versicherten zu erreichen. Im Rahmen einer trägerübergreifenden Befragung von gesetzlicher Unfallversicherung und Deutscher Rentenversicherung werden Teilnehmende an beruflichen Bildungsmaßnahmen sechs Monate nach Abschluss ihrer Maßnahme per Fragebogen zum Verlauf der Maßnahme sowie ihrer aktuellen beruflichen Situation befragt. Im zuletzt ausgewerteten Befragungszeitraum von Juli 2022 bis Juni 2023 (d. h. die einzelne Maßnahme wurde im Jahr 2022 abgeschlossen), gaben rund 86 Prozent der Befragten an, dass sie innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme wieder berufstätig waren beziehungsweise es gegenwärtig sind.

Fazit

Der Wiedereingliederungserfolg der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in den vergangenen Jahren ist, mit Ausnahme der von der Pandemie geprägten Jahre 2020 und 2021, stabil auf einem hohen Niveau. Dies ist insbesondere der engen Verzahnung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation durch das Reha-Management zu verdanken. Konkrete Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden mit den versicherten Personen auch bei längeren Heilverfahren frühzeitig geplant und in enger Abstimmung mit den Arbeitgebenden umgesetzt. Der gesetzlichen Unfallversicherung stehen vielfältige Maßnahmen zur Verfügung, um Versicherte entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit zurück ins Arbeitsleben zu bringen.

Ziel des Reha-Managements ist es, bei schwierigen Fallkonstellationen durch Koordination und Vernetzung aller notwendigen Maßnahmen die Gesundheitsschäden, die Versicherte durch einen Arbeits- oder Wegeunfall erlitten haben, zu beseitigen oder zu bessern, eine Verschlimmerung zu verhüten oder deren Folgen zu mildern und eine zeitnahe und dauerhafte berufliche und soziale Wiedereingliederung sowie eine selbstbestimmte Lebensführung zu erreichen. Das Besondere des Reha-Managements der Unfallversicherung ist, neben der Koordinierung und Planung, der persönliche Kontakt zu den Versicherten und die Tätigkeit vor Ort. Deshalb liegt der Schwerpunkt in der Kommunikation mit den versicherten Personen, den Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und den Leistungserbringern.

Instrument der Steuerung des gesamten Rehabilitationsprozesses ist der Reha- und Teilhabeplan. Der Reha- und Teilhabeplan ist eine gemeinsame, dynamische, jederzeit den geänderten Verhältnissen anzupassende Vereinbarung über den Ablauf der Rehabilitation einschließlich aller durchzuführenden Maßnahmen bis zum Erreichen des angestrebten Ziels. Er wird in einem Teamgespräch zwischen der versicherten Person, dem Arzt oder der Ärztin und dem Reha-Manager oder der Reha-Managerin sowie bei Bedarf weiteren Beteiligten aufgestellt.

Durch eine optimale medizinische Versorgung, akut und postakut, kann heute in vielen Fällen die berufliche Leistungsfähigkeit auch bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen erhalten werden. Die Betroffenen können ihren Beruf trotz des Unfalls oder der Erkrankung weiter ausüben, die berufliche Teilhabe ist in diesen Fällen nicht negativ berührt. Es gibt aber leider auch die Fälle, in denen es den Betroffenen wegen Art und Schwere der aus einem Unfall oder einer Erkrankung resultierenden Folgen trotz guter medizinischer Versorgung nicht mehr möglich ist, die bisherige Tätigkeit weiter auszuüben. Genau hier beginnt der Prozess der beruflichen Rehabilitation.“

Zitiert aus: Handlungsleitfaden zu den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) in der gesetzlichen Unfallversicherung