Statistik trägt zur Entscheidungsfindung in der gesetzlichen Unfallversicherung bei

Die Ursprünge der früher auch als „Sammelforschung“ bezeichneten Statistik reichen bis in die Antike zurück. Unverändert geblieben sind seither die Gründe, statistische Erhebungen durchzuführen – trotz des häufig beträchtlichen Aufwandes im gesellschaftlichen Bereich.

Allein eine statistische Erhebung ermöglicht die objektive Beschreibung der Ist-Situation und bildet damit die Basis für jedwede systematische Analyse beziehungsweise Forschung und daran anschließend Fortentwicklung.

Im politischen und gesellschaftlichen Bereich sind faktenbasierte Entscheidungsprozesse ohne statistische Informationen undenkbar. Ohne statistische Informationen wäre die gesellschaftliche Entwicklung der vergangenen Dekaden nicht möglich gewesen.

Heute bezeichnet der Begriff „Statistik“ neben dem reinen Sammeln auch die Analyse sowie die Interpretation von Daten. Vor allem die ersten beiden Punkte sind eng mit der technischen Entwicklung verknüpft. Die vergangenen Jahre sind von einer zunehmenden Computerisierung von Geschäftsprozessen geprägt. Dies führt zu einer immer stärkeren Verfügbarkeit strukturierter elektronischer Angaben. Der Aufwand für die Erhebung statistischer Angaben verringert sich so beträchtlich und ermöglicht erst dadurch die Erhebung bestimmter Informationen.

Im Bereich der Sozialversicherung sind vornehmlich Angaben zum Leistungs- und Ausgabengeschehen relevant. Die Bedeutung entsprechender statistischer Informationen für den Gesetzgeber spiegelt sich in § 79 Sozialgesetzbuch (SGB) IV wider. Sämtliche Sozialversicherungszweige Deutschlands werden darin zur Erhebung bestimmter aggregierter statistischer Angaben verpflichtet. Im Bereich der Unfallversicherung fallen darunter zum Beispiel die „Geschäfts- und Rechnungsergebnisse“ sowie die Widerspruchs- und Klagestatistik. Darüber hinaus ermöglicht § 204 SGB VII der DGUV die Erhebung von Einzelfalldaten zu Versicherungsfällen einschließlich der Rehabilitation und gegebenenfalls Entschädigung. Bei Bedarf finden weitere Erhebungen statt.

Überblick über das Gesamtsystem

Zuständig für die Erhebung dieser Statistiken ist das Referat Statistik der DGUV. Großen Raum nimmt dabei die Plausibilisierung ein, da nur so hochwertige Daten für Analyse und Auswertung zur Verfügung stehen. Das Referat stellt Daten für Anfragen aus dem Bereich der Unfallversicherung, der Politik sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung, es erstellt Analysen und Modellrechnungen für Gesetzgebungsvorhaben und veröffentlicht regelmäßige Publikationen zu den erhobenen Daten.

Der Selbstverwaltung ermöglicht die Statistik einen objektiven Überblick über das Gesamtsystem „Unfallversicherung“. Von besonderer Bedeutung sind aktuelle Entwicklungen, die häufig in Impulse an die Verwaltung münden beziehungsweise konkrete Maßnahmen der Verwaltung zur Folge haben. Ein zurückliegendes Beispiel hierfür ist die Belegungsanalyse der BG Kliniken, auf deren Basis Überlegungen und Maßnahmen zur Fallsteuerung in die BG Kliniken abgeleitet wurden.

Änderungen an den erhobenen Statistiken gehen im Regelfall auf fachliche Anforderungen zurück. Die praktische Umsetzung der Änderungen erfolgt dann in enger Abstimmung mit den für die Statistik zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei den Unfallversicherungsträgern. Um den Erhebungsaufwand für die Unfallversicherungsträger zu begrenzen, sollen grundsätzlich nur Angaben erhoben werden, die im Rahmen der Fallbearbeitung ohnehin anfallen. Um für statistische Zwecke nutzbar zu sein, müssen diese Angaben jedoch noch oftmals manuell kategorisiert werden. Damit einher gehen ein beträchtlicher Aufwand für die zuständigen Beschäftigten und teilweise eine geringere Vergleichbarkeit und Datenqualität. Zukünftig ist deshalb eine stärkere Automatisierung unbedingt erforderlich. Zudem ist zu überprüfen, ob bislang manuell kategorisierte Angaben durch bereits vorhandene elektronische Informationen ersetzt werden können.