Beschäftigte der Bauwirtschaft sind Belastungen der Hüftgelenke durch Heben und Tragen schwerer Lasten in besonderem Maße ausgesetzt
Die Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der beruflichen Hüftgelenksbelastung und dem Auftreten einer Hüftgelenksarthrose stellt die Unfallversicherungsträger vor Herausforderungen
Es wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Bewertung einer beruflichen Verursachung in Analogie zur BK-Nummer 2112 heranzuziehen
Ein Kernziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Personen mit berufsbedingten Gesundheitsstörungen eine gefährdungsfreie Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen
Dieses Ziel wurde durch Änderungen im Recht der Berufskrankheiten zum 1. Januar 2021 weiter gestärkt
Zur Zielerreichung sind individuell abgestimmte Maßnahmen erforderlich. Der Zusammenarbeit zwischen Prävention und Rehabilitation kommt dabei eine Schlüsselrolle zu