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Möglichkeiten zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit bei Berufskrankheiten

Key Facts:
  • Ein Kernziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Personen mit berufsbedingten Gesundheitsstörungen eine gefährdungsfreie Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen
  • Dieses Ziel wurde durch Änderungen im Recht der Berufskrankheiten zum 1. Januar 2021 weiter gestärkt
  • Zur Zielerreichung sind individuell abgestimmte Maßnahmen erforderlich. Der Zusammenarbeit zwischen Prävention und Rehabilitation kommt dabei eine Schlüsselrolle zu

Die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit ist bei Berufskrankheiten eine besondere Herausforderung, da die zu einer Erkrankung führenden Einwirkungen am Arbeitsplatz oft weiterhin vorliegen. Um eine gefährdungsfreie Fortsetzung der Beschäftigung sicherzustellen, müssen sich die Leistungen am jeweiligen Einzelfall ausrichten.

Erste Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts

Key Facts:
  • Durch den Wegfall des Unterlassungszwangs werden mehr Berufskrankheiten anerkannt
  • Maßnahmen der Individualprävention stehen im Fokus
  • Die Unfallversicherungsträger müssen die Versicherten mit einer anerkannten Berufskrankheit, die weiterhin einer gefährdenden Tätigkeit nachgehen, umfassend aufklären

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) berichtet über ihre Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts (BK-Recht) und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.