Durch den Wegfall des Unterlassungszwangs werden mehr Berufskrankheiten anerkannt
Maßnahmen der Individualprävention stehen im Fokus
Die Unfallversicherungsträger müssen die Versicherten mit einer anerkannten Berufskrankheit, die weiterhin einer gefährdenden Tätigkeit nachgehen, umfassend aufklären