Die Sozialgesetzgebung entstand in einem langwierigen Prozess mit vielen Beteiligten, bei dem die Entschädigung von Arbeitsunfällen eine zentrale Rolle spielte
Das Selbstverwaltungsprinzip wurde zum entscheidenden Konstruktionsmerkmal der Sozialversicherungsgesetze
Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung führte zur Integration der Arbeiterschaft und trug wesentlich zum Erfolg dieser sozialen Innovation bei
Mit Anerkennung der Gewerkschaften kam es zu einer sozialpartnerschaftlichen Sozialpolitik unter Festigung des Prinzips der Selbstverwaltung sowie zur Demokratisierung der Gremien und Verfahren innerhalb der Sozialversicherung
In der Weimarer Republik wurde das Leistungsspektrum der Unfallversicherung ausgeweitet auf Wegeunfälle und Berufskrankheiten und den Einsatz von „Unfallverhütungspropaganda“
Während die Struktur und Funktion der Unfallversicherung im Nationalsozialismus erhalten blieben, fiel die Selbstverwaltung dem Führerprinzip zum Opfer, jüdische Mitglieder und politisch Verfolgte wurden ausgeschlossen
Die Wiederherstellung der Selbstverwaltung mit ihrer paritätischen Besetzung der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung bildete eine wichtige demokratische Grundlage der Bundesrepublik
Die staatlichen Rahmenregelungen verdichteten sich nach 1945 zusehends und engten in manchen Handlungsfeldern die Ausfüllungskompetenz der Berufsgenossenschaften ein
Der stetige Ausbau und die Reformen der Sozialversicherung brachten für die Unfallversicherung langfristig eine Stärkung von Prävention und Rehabilitation mit sich