§ 9 Abs. 4 Satz 2 SGB VII statuiert eine besondere Aufklärungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Versicherten über die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen
Die persönliche, individuelle Beratung vor Ort am Arbeitsplatz stellt eine besonders effektive, allerdings auch aufwendige Interventionsmaßnahme dar
Versicherte aktiv einzubinden, Wissen und Verständnis in einer Begegnung auf Augenhöhe im persönlichen Kontakt zu vermitteln und die Möglichkeit für Rück- und Verständnisfragen zu geben, macht Versicherte handlungssicher und stärkt gleichzeitig ihre Eigenverantwortung