Durch die trägerübergreifende Zusammenarbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen einheitliche und wissensbasierte Standards in der Ermittlung und Bewertung der Einwirkung von Berufskrankheiten (BK)
Einheitliche Werkzeuge wie Handlungsempfehlungen, digitale Berechnungstools oder Einwirkungskataster verbessern die Qualität der BK-Ermittlung
Neue Konzepte in der Qualifizierung der BK-Ermittelnden fördern den Wissenstransfer und den Ausbau von fachlichen Netzwerken
§ 9 Abs. 4 Satz 2 SGB VII statuiert eine besondere Aufklärungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Versicherten über die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen
Die persönliche, individuelle Beratung vor Ort am Arbeitsplatz stellt eine besonders effektive, allerdings auch aufwendige Interventionsmaßnahme dar
Versicherte aktiv einzubinden, Wissen und Verständnis in einer Begegnung auf Augenhöhe im persönlichen Kontakt zu vermitteln und die Möglichkeit für Rück- und Verständnisfragen zu geben, macht Versicherte handlungssicher und stärkt gleichzeitig ihre Eigenverantwortung