Eine Abfrage unter Führungskräften der Unfallversicherungsträger zeigte einen Bedarf zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der für die Ermittlung von Berufskrankheiten zuständigen Beschäftigten
Als Folge erarbeitete die DGUV-Arbeitsgruppe „BK-Einwirkung“ ein Konzept für ein trägerübergreifendes „Grundlagenseminar zur Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“, das im Jahr 2023 erstmals angeboten werden konnte
Im nächsten Schritt werden weiterführende Aufbauseminare zur spezifischen Ermittlung und Bewertung der Einwirkung bei verschiedenen Berufskrankheiten(-Gruppen) entwickelt
In einem Workshop identifizierten Führungskräfte häufige Probleme bei der Bearbeitung von Berufskrankheiten (BK) sowohl aus Sicht der BK-Sachbearbeitung als auch der BK-Ermittlung
Bestehende Lösungsansätze der verschiedenen Unfallversicherungsträger wurden vorgestellt und ein zukünftig verstärkter gegenseitiger Austausch geplant
Die am häufigsten genannten Problemkonstellationen griff die DGUV-Arbeitsgruppe "BK-Einwirkung" für die trägerübergreifende Entwicklung zukünftiger Arbeitshilfen auf
Mit der im Januar 2021 in Kraft getretenen Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts wurde die Individualprävention (IP) stärker in den Fokus zur Verhütung von Berufskrankheiten gerückt
Vor diesem Hintergrund wurde das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) gebeten, bestehende IP-Programme der Unfallversicherungsträger im Bereich Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu sichten und ein Konzept zur Standardisierung und möglichen Erweiterung zu erarbeiten
Das Konzept besteht aus zehn Grundbausteinen von IP-MSE-Maßnahmen und wurde nun als IFA-Report veröffentlicht