Mit dem von der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten „Hautarztverfahren“, der verwaltungsseitigen Handlungsanleitung „Verfahren Haut“ und den stationären Heilbehandlungen nach dem „Osnabrücker Modell“ existieren bereits bewährte Instrumente zur individuellen Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen
Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unfallversicherungsträgern, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Hautärztinnen und Hautärzten ist entscheidend für den Erfolg der individuellen Prävention
Kontinuierliche Forschung und Verfahrensoptimierungen sind notwendig, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen erfolgreich zu meistern