Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Angebot der nachgehenden Vorsorge auf die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen
Hierzu haben sich unter dem Dach von DGUV Vorsorge alle Organisationsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die nachgehende Vorsorge zusammengeschlossen
Die Anmeldungen für die nachgehende Vorsorge erfolgen über das zentrale Informations- und Meldeportal DGUV Vorsorge (www.dguv-vorsorge.de)
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Angebot der nachgehenden Vorsorge auf die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen
Hierzu haben sich unter dem Dach DGUV Vorsorge alle Vorsorgedienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen
Die Anmeldungen für die nachgehende Vorsorge erfolgen online über ein zentrales Meldeportal