Mit den Änderungen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes rückt die Individualprävention in der gesetzlichen Unfallversicherung stärker in den Fokus
Es sollen gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz gemindert werden, die zu einer Berufskrankheit führen, sie verschlimmern oder wieder aufleben lassen können
Bereits jetzt existieren einige erfolgreiche individualpräventive Angebote, weitere Maßnahmen werden für die Zukunft entwickelt
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihre gesetzlichen Verpflichtungen zum Angebot der nachgehenden Vorsorge auf die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen
Hierzu haben sich unter dem Dach DGUV Vorsorge alle Vorsorgedienste der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zusammengeschlossen
Die Anmeldungen für die nachgehende Vorsorge erfolgen online über ein zentrales Meldeportal