Nachhaltigkeit in der BGHM – Verwaltungsziel und eines der Topthemen für 2023

Mit dem Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit konkret im Verwaltungshandeln umsetzen“ wird ein starkes Signal für eine nachhaltige Verwaltung gesetzt – mit dem Ziel, Verwaltungen bis 2030 klimaneutral zu gestalten. Für die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist es selbstverständlich, ihren Beitrag dazu zu leisten.

Nachhaltigkeit ist eins der zwei Verwaltungsziele der BGHM für das Jahr 2023. Das heißt: Entsprechende Maßnahmen werden umgesetzt und die Beschäftigten sollen ihre beruflichen Jahresziele daran ausrichten. Dass Nachhaltigkeit bereits Bestandteil des gesetzlichen Auftrags der BGHM ist, formuliert die Hauptgeschäftsführung wie folgt: „Mit unserem Wirken als BGHM sind wir bereits intrinsisch nachhaltig: Unser gesetzlicher Auftrag ist es, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen und Versicherte im Falle eines Eintretens aktiv zu unterstützen. Damit arbeiten wir täglich zum Wohl der Menschen und zum Nutzen der Wirtschafts- und Sozialsysteme. Wir wollen Nachhaltigkeit aber noch weiter denken und nicht nur den Zweck und die Inhalte unserer Arbeit, sondern auch unsere Arbeitsbedingungen und -umwelt in diesem Sinne gestalten. 


Wir als BGHM wollen Nachhaltigkeit so in unseren beruflichen Alltag integrieren, dass wir die Themen Gesundheit, der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung sowie der Ökonomie und der Ökologie langfristig betrachten. Dies betrifft etwa die Bereiche Fortbildung, unseren Umgang mit Energie, aber auch Beschaffung, Betrieb der Liegenschaften und Mobilität.“

Die BGHM möchte das Thema Nachhaltigkeit aus zwei Gründen in der Organisation verankern: zum einen, um nachhaltiges Denken und Handeln auf allen Hierarchieebenen innerhalb der BGHM zu fördern. Hierbei möchte sie vor allem ihre Beschäftigten „mitnehmen“, um das Thema umzusetzen und auch nachhaltig zu leben. Zum anderen möchte die BGHM darauf vorbereitet sein, wenn gesetzliche Forderungen verpflichtend werden. Die BGHM wird proaktiv tätig und nicht reaktiv.

Christian Diesterhöft (Leiter des 2022 bei der BGHM durchgeführten Dachprojekts zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit) übergibt die aus dem Maßnahmenprogramm abgeleiteten Ziele an Melanie Dittgen (Leiterin der Ende 2022 bei der BGHM neu eingerichteten Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement) | © Quelle: BGHM
Christian Diesterhöft (Leiter des 2022 bei der BGHM durchgeführten Dachprojekts zum Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit) übergibt die aus dem Maßnahmenprogramm abgeleiteten Ziele an Melanie Dittgen (Leiterin der Ende 2022 bei der BGHM neu eingerichteten Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement) ©Quelle: BGHM

Das Maßnahmenprogramm des Bundes

Mit Rundschreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) vom 9. September 2021 wurden die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger auf das Maßnahmenprogramm des Bundeskabinetts für nachhaltige Verwaltung hingewiesen. Zum rechtsverbindlichen Adressatenkreis des Programms gehören primär Behörden und Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung. Die Träger der Sozialversicherung zählen bislang noch nicht zu den Verpflichteten, wurden aber vom Bundesamt für Soziale Sicherung aufgerufen, sich an den Festlegungen des Maßnahmenprogramms zu orientieren. Eine finale Entscheidung zur Rechtsverbindlichkeit steht noch aus.

Die BGHM musste nicht lange überlegen, um die Entscheidung zu fassen, dass das Maßnahmenprogramm eine gute Gelegenheit ist, um BGHM-intern weitere Potenziale und Möglichkeiten zur Verbesserung in Sachen Nachhaltigkeit zu identifizieren.

Umsetzung in der BGHM

Seitens der Hauptgeschäftsführung der BGHM wurden Anfang 2022 daher neun Vorstudien initiiert, die sich an den Themenschwerpunkten des Maßnahmenprogramms des Bundeskabinetts orientieren und die über ein „Dachprojekt“ gesteuert wurden. Im Rahmen der Vorstudien wurde das Programm des Bundes analysiert und mehr als 400 (mögliche) Einzelmaßnahmen wurden für die BGHM identifiziert. Ferner wurde der Umsetzungsstand der Einzelmaßnahmen innerhalb der BGHM ermittelt.

Mehr als die Hälfte der ermittelten Maßnahmen werden bereits erfüllt oder teilweise erfüllt, einige Punkte sind für die BGHM nicht von Relevanz, da sie sich zum Beispiel gezielt an andere Behörden richten. Bei etwa einem Drittel der Maßnahmen muss noch die Umsetzung erfolgen.

Abbildung 1: Umsetzungsstand Maßnahmenprogramm  | © Quelle: BGHM / Grafik: kleonstudio.com
Abbildung 1: Umsetzungsstand Maßnahmenprogramm ©Quelle: BGHM / Grafik: kleonstudio.com

Bezüglich der noch umzusetzenden Maßnahmen [1] wurden abschließend die notwendigen Kosten und Ressourcen geschätzt.

Das Projekt und die angegliederten Vorstudien wurden im Jahr 2022 abgeschlossen, den zuständigen Gremien präsentiert und von diesen abgenommen. Über das Vorgehen der BGHM wurde am 26. September 2022 im Rahmen des Fachgesprächs Nachhaltigkeit der DGUV/Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) berichtet.

Als logische Konsequenz aus den neun abgeschlossenen Vorstudien sowie den daraus resultierenden Empfehlungen wurde bei der BGHM im November 2022 die Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement eingerichtet. Auf diesem Weg konnte das Projektgeschäft ins Tagesgeschäft überführt werden.

Eine der Kernaufgaben der Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement ist die Koordination und enge Begleitung der Umsetzung des Maßnahmenprogramms in den jeweiligen Organisationseinheiten der BGHM. Des Weiteren ist sie für die Nachverfolgung und Überprüfung aktueller Anforderungen (organisatorisch, rechtlich, fachlich), aber auch für das Anpassen von Konzepten und Richtlinien verantwortlich. Ebenso wird die Stabsstelle in Nachhaltigkeitsfragen als Bindeglied zu anderen Institutionen fungieren. Zertifizierungen zum Thema Nachhaltigkeit hat die BGHM bereits im Blick. Auch dieses Vorhaben soll in der Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement vorbereitet und koordiniert werden. Einen Schwerpunkt wird die Kommunikation des Themas Nachhaltigkeit ausmachen. Die externe Kommunikation wird unter anderem den Austausch mit der DGUV und anderen Unfallversicherungsträgern umfassen. Intern sind hierunter zum Beispiel Sensibilisierungsmaßnahmen, Schulungen sowie Ideenmanagement zu verstehen.

Fünf Icons stehen für fünf zentrale Themenbereiche der Nachhaltigkeit in der BGHM:

Fünf Icons stehen für fünf zentrale Themenbereiche der Nachhaltigkeit in der BGHM:

Bauen
Bauen
Gesundheit
Gesundheit
Beschaffung
Beschaffung
Mobilität
Mobilität
Fortbildungen
Fortbildungen

Spotlight – Fuhrpark und E-Mobilität

Eines der Ziele aus dem Maßnahmenprogramm des Bundeskabinetts ist die Umsetzung eines nachhaltigen Fuhrparks. So sollen Kraftfahrzeuge mit alternativen und umweltschonenden Antriebstechnologien (Batterieelektro-, Brennstoffzellen- oder Hybridelektrofahrzeuge) beschafft werden. Als zeitliche Vorgabe sieht das Maßnahmenprogramm dabei vor, dass bis zum Jahr 2025 mindestens 50 Prozent der Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb ausgestattet sind und bis spätestens 2030 bereits 100 Prozent, wobei der Anteil der Plug-in-Hybridfahrzeuge maximal 50 Prozent ausmachen darf.

Dies stellt die Verwaltungen vor nicht unerhebliche logistische, organisatorische und finanzielle Herausforderungen. Zum einen gestaltet sich die Marktsituation unter anderem aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie schwierig. Dies zeigt sich auch an der Versorgungslage beim Kaufhaus des Bundes. Dort laufen sukzessive in den kommenden zwei Jahren Rahmenverträge für Fahrzeuge mit reinen Verbrennungsmotoren aus. Allerdings gibt es derzeit Lücken bei den Beschaffungsmöglichkeiten für Elektro- und Hybridfahrzeuge. So werden keine für die jeweilige Organisation passenden Rahmenverträge angeboten, weshalb die Beschaffung der entsprechenden Fahrzeuge kein leichtes Unterfangen darstellt. Nicht zuletzt müssen umfangreiche Betrachtungen zur Beschaffungsart durchgeführt werden. Im Rahmen der klassischen Verbrennungsmotoren war ein Kauf über das Kaufhaus des Bundes die wirtschaftlichste Variante. Dies könnte in Zukunft, gerade bei reinen E-Fahrzeugen, anders aussehen.

Den ersten Schritt in Richtung eines nachhaltigen Fuhrparks hat die BGHM mit der Beschaffung von 20 Hybridfahrzeugen Ende des Jahres 2022 gemacht. Dadurch hat sie bereits Erfahrung für die Zukunft und die sukzessive Umstellung des Gesamtfuhrparks gesammelt. Derzeit wird zudem ein Konzept zur Versorgung aller Standorte der BGHM mit der notwendigen Ladeinfrastruktur erarbeitet. Noch im Jahr 2023 wird die Versorgung mit Ladesäulen an einigen Pilotstandorten erfolgen.

Fazit

Eins ist sicher: Das Thema Nachhaltigkeit wird die BGHM als moderne und verantwortungsbewusste Verwaltung auch über das Jahr 2030 hinaus, bis zu dem Verwaltungen klimaneutral sein sollen, begleiten und beschäftigen. Es ist das Ziel der BGHM, Nachhaltigkeit dauerhaft in der Organisation zu verankern und zu leben. Das Jahr 2023 nutzt die BGHM dazu, das Thema intern bei den Beschäftigten zu etablieren und kurz- sowie mittelfristig umsetzbare Maßnahmen in die Wege zu leiten.