Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Herausforderungen, die die Arbeitswelt an Sicherheit und Gesundheit im Betrieb stellt, wandeln sich. Auf diese Veränderungen – von Flexibilisierung und Fachkräftemangel bis zur Digitalisierung – reagiert die gesetzliche Unfallversicherung mit einer Anpassung der DGUV Vorschrift 2. Sie regelt die Unterstützung der Betriebe durch Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Ziel der Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2 war es, sie verständlicher, moderner und zielgerichteter zu gestalten und dabei gleichzeitig Bewährtes zu erhalten.
Nun liegt das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses mit allen relevanten Stakeholdern vor – von den Unfallversicherungsträgern über die Sozialpartner bis hin zu den Berufs- und Fachverbänden sowie Bund und Ländern.
Zu den zentralen Neuerungen zählt zum Beispiel, dass Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit unter bestimmten Voraussetzungen auch telefonisch oder online beraten können. Zudem wurde der Zugang unterschiedlicher Professionen zur sicherheitstechnischen Fachkunde erweitert. Das betrifft zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie. Der Blick auf Sicherheit und Gesundheit im Betrieb wird damit ganzheitlicher, die Erweiterung der Professionen stärkt zudem die personellen Ressourcen.
Kleinst- und Kleinbetriebe erhalten darüber hinaus besondere Unterstützung: Die Berufsgenossenschaften richten Anlaufstellen ein, die Unternehmerinnen und Unternehmer zur Organisation von Sicherheit und Gesundheit beraten, sie bei der betrieblichen Betreuung begleiten und bei der Suche nach Dienstleistern unterstützen. Das sind die Ergebnisse eines Fachdialogs zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und den Berufsgenossenschaften.
Mein persönliches Fazit zur neuen DGUV Vorschrift 2 lautet: Sie wird uns dabei helfen, die Beratungsressourcen besser zu nutzen, ohne dass die Qualität der Betreuung leidet. Die Betriebe bekommen eine bessere Unterstützung – nicht zuletzt auch durch eine ergänzende DGUV Regel, die ihnen bei der Umsetzung der Vorschrift helfen wird.
Ihr
Dr. Stefan Hussy
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung