Finja Meyer

Finja Meyer | ©privat
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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

Beiträge der Autorin/des Autors

Prävention

Ein stimmiges Gesamtgefüge: das Regelwerk des Staates, der Unfallversicherungsträger sowie Normung

Key Facts:
  • Um Doppelregelungen der Regelwerke des Staates und der Unfallversicherungsträger zu vermeiden, wird das Kooperationsmodell angewendet
  • Gemäß Kombinationsmodell ergänzen DGUV Branchenregeln das staatliche Regelwerk als gefährdungsübergreifendes Gesamtkompendium
  • Normen werden auf das Regelwerk so abgestimmt, dass sie dieses widerspruchsfrei und anwendungsfreundlich ergänzen

Ein praktikables Vorschriften- und Regelwerk im dualen Arbeitsschutzsystem setzt gute Abstimmung voraus. Vorschriften und Regeln des Staates und der Unfallversicherungsträger stehen nicht zusammenhanglos nebeneinander, sondern ergänzen sich und verweisen aufeinander. Wie die Abstimmung – auch mit der Normung – gelingt, zeigen konkrete Praxisbeispiele.

Beitrag und Grenzen der Normung im betrieblichen Arbeitsschutz

Key Facts:
  • Wenn es um Normung im Arbeitsschutz geht, muss zwischen Beschaffenheit von Produkten und betrieblichem Arbeitsschutz unterschieden werden
  • Im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes haben die Vorschriften und Regeln des Staates und der Unfallversicherungsträger Vorrang gegenüber Normen
  • Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) beobachtet die Normungsarbeit und bringt die Belange des Arbeitsschutzes gegenüber der Normung zur Geltung

Vor dem Hintergrund nationaler, europäischer und internationaler Entwicklungen entstehen immer mehr Normen mit Bezug zum Arbeitsschutz. Dabei handelt es sich um Produktnormen, zunehmend jedoch auch um Normen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wie kann ein Zusammenspiel zwischen dem Regelwerk des Staates und der Unfallversicherungsträger sowie der Normung gelingen?

Zwischen Neuordnung und Digitalisierung

Key Facts:
  • Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihr Vorschriften- und Regelwerk einer "Schlankheitskur" unterzogen
  • Unter strenger Anwendung des "Leitlinienpapiers zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz" und des DGUV Grundsatzes 300-001 wird das Vorschriften- und Regelwerk stetig weiterentwickelt
  • Um mehr Nutzerfreundlichkeit zu schaffen, soll das Vorschriften- und Regelwerk vollständig digitalisiert werden

Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV hat eine lange Entwicklung hinter sich: Vor vielen Jahren glich es eher einem „Vorschriftendickicht“. Dann begann ein Prozess der Rechtsbereinigung, heute ist es transparenter und anwendungsorientiert. Auf welche Weise dies erreicht wurde und was die Zukunft bereithält, zeigt dieser Beitrag.