Europäische Kommission plant Grenzwerte bei Blei und Diisocyanaten

Die Europäische Kommission möchte im Zuge des Green Deals grüne Arbeitsplätze schaffen und so zur Klimaneutralität beitragen. Zugleich möchte sie mit verschiedenen Maßnahmen die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit stärken. Hierzu hat sich die Kommission mit Blick auf den Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2021–2027) ausgesprochen. Unter anderem sollen Menschen, die berufsbedingt gefährlichen Stoffen und Chemikalien ausgesetzt sind, besser geschützt werden. Bereits im vergangenen Jahr kündigte die Europäische Kommission deshalb die Überarbeitung der REACH-Verordnung sowie die Absenkung von Asbestgrenzwerten an. Während der Gesetzgebungsprozess zur Änderung der Asbestrichtlinie bereits im Gange ist, lässt die Veröffentlichung neuer Regelungen zur Überarbeitung der REACH-Verordnung noch auf sich warten. Nun folgt aber eine weitere politische Initiative: die Überarbeitung beziehungsweise Einführung von Grenzwerten bei Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz.

Warum gerade Blei und Diisocyanate? Diese Stoffe werden beispielsweise für die Herstellung von Batterien, den Bau von Elektroautos, Windturbinen sowie für Gebäudeisolierungen verwendet. Gerade bei der Energiewende und der von der Europäischen Kommission angestrebten Klimaneutralität spielen sie daher eine wichtige Rolle. Aber der Kontakt mit diesen Stoffen kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Blei kann etwa die Fortpflanzungsfunktionen und die fötale Entwicklung beeinträchtigen. In der EU treten jährlich etwa 300 Erkrankungsfälle auf, die auf eine frühere Exposition gegenüber Blei zurückzuführen sind. Diisocyanate können beispielsweise Asthma und andere Atemwegserkrankungen hervorrufen. Laut der Europäischen Kommission ist die berufsbedingte Exposition gegenüber Diisocyanaten für neun bis 15 Prozent aller Asthmafälle bei Erwachsenen im erwerbsfähigen Alter verantwortlich.

Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hat die Europäische Kommission deshalb Mitte Februar 2023 vorgeschlagen, die bestehenden Grenzwerte für Blei am Arbeitsplatz weiter zu senken und eine maximale Luftkonzentration, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einatmen dürfen, zu definieren. Für Diisocyanate sollen sogar erstmalig auf EU-Ebene Grenzwerte eingeführt werden.

Um dies zu erreichen, möchte die Europäische Kommission zwei Richtlinien anpassen: Zum einen geht es bei Blei um die Änderungen der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Exposition gegenüber Karzinogenen, Mutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen bei der Arbeit. Zum anderen soll auch die Richtlinie 98/24/EG zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit geändert werden – hier geht es neben Blei auch um Diisocyanate.

Die Deutsche Sozialversicherung wird sich in Abstimmung mit der DGUV in den politischen Gesetzgebungsprozess mit einer Stellungnahme einbringen. In einem nächsten Schritt wird der Kommissionsvorschlag zu den Änderungen der beiden Richtlinien vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Nach der Annahme des Vorschlags haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.