Beiträge der Autorin/des Autors

Einsatz digitaler Technologien in der betriebsärztlichen Betreuung

Key Facts:
  • Ärztemangel und demografischer Wandel erfordern den Einsatz der digitalen Technologien, um medizinische Betreuung flexibler und effizienter zu gestalten
  • Der Einsatz der digitalen Technologien verbessert die Versorgung, optimiert Arbeitsprozesse und unterstützt Unternehmen bei gesetzlichen Vorgaben, kann aber betriebsärztliche Betreuung in Präsenz nicht vollständig ersetzen
  • Digitale Technologien ergänzen persönliche Betreuung und erfordern rechtliche sowie technische Rahmenbedingungen

Der Fachkräftemangel fordert die betriebsärztliche Betreuung heraus. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bieten Lösungen – von digital erbrachten Beratungsleistungen bis zu telemedizinischen Anwendungen. Die DGUV Vorschrift 2 legt die Basis für deren effektive Nutzung bei gleichbleibender Betreuungsqualität.

Physische Präsenz des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin bleibt unverzichtbar

Key Facts:
  • Susanne H. Liebe, Fachärztin für Arbeitsmedizin, betont im Interview die Bedeutung digitaler Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für eine effizientere betriebsärztliche Betreuung. Als Präsidentin des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) setzt sie sich für die Integration von Telemedizin und digitalen Lösungen ein, um die betriebsärztliche Beratung bundesweit flexibler zu gestalten.

Digitale Informations- und Kommunikationstechnologien bieten zahlreiche Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Nachhaltigkeit in der betrieblichen Organisation von Sicherheit und Gesundheit. Mit der Integration digitaler Lösungen in die betriebsärztliche Praxis gehen sowohl Chancen als auch Herausforderungen einher.

Neue Chancen für die multidisziplinäre Zusammenarbeit in der betrieblichen Betreuung

Key Facts:
  • Prof. Dr. Sabine Rehmer von der SRH University ist Leiterin des Masterstudiengangs „Arbeits- und Organisationspsychologie mit dem Schwerpunkt Sicherheit und Gesundheit in der Arbeitswelt“ (M. Sc.) und Vorstandsmitglied im Fachverband Psychologie für Arbeitssicherheit und Gesundheit e. V. (FV PASiG). Im Interview erläutert sie die Chancen der multidisziplinären Zusammenarbeit sowie die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen hinsichtlich einer Mitwirkung in der betrieblichen Betreuung.

Die neue DGUV Vorschrift 2 macht eine Sifa-Qualifizierung für Arbeits- und Organisationspsychologinnen und -psychologen zugänglich. Spezialisierungen in Arbeits- und Organisationspsychologie sowie betrieblicher Gesundheit erfolgen durch ein Studium oder Weiterbildungen. Die Möglichkeiten, die sicherheitstechnische Fachkunde zu erlangen, sollen noch weiter ausgebaut werden.

„Die Vorschrift ist ein lebendiges Instrument der Zusammenarbeit“

Key Facts:
  • Die Vorsitzenden des Grundsatzausschusses Prävention der DGUV Saskia Osing von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Katrin Willnecker von der Gewerkschaft ver.di geben eine Einschätzung zu der neuen DGUV Vorschrift 2 und einen Ausblick auf zukünftige Themenfelder der betrieblichen Betreuung.

Das Ehrenamt hat bei der Neukonzeption der DGUV Vorschrift 2 eng zusammengearbeitet. Welche Verbesserungen wurden erzielt und an welchen Stellen gibt es weiter Handlungsbedarf? Diese Fragen beleuchtet das Interview aus verschiedenen Blickwinkeln.