Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Digitalisierung hat längst alle Bereiche unseres Lebens durchdrungen. Gleichzeitig bleibt sie eine permanente Herausforderung und eine Querschnittsaufgabe. Wie können wir möglichst viele unserer Leistungen digital anbieten? Wie können wir bestehende Angebote gut nutzbar, inklusiv und sicher machen? Das sind Fragen, die sich die gesetzliche Unfallversicherung auf all ihren Tätigkeitsfeldern stellen muss. Hinzu kommt die Erfüllung gesetzlich vorgegebener Anforderungen.

Dazu zählt zum Beispiel die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Es verpflichtet die gesamte Verwaltung auf Bundes- und Landesebene, Leistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen auch digital anzubieten. Die gesetzliche Unfallversicherung baut dazu ein gemeinsames UV-Serviceportal auf. Es wird einen einheitlichen und zentralen Zugang für Versicherte und Unternehmen zu unseren OZG-Leistungen ermöglichen.

Bürgerinnen und Bürger sollen Verwaltungsleistungen sicher und bequem von zu Hause aus mit dem Mobiltelefon erledigen können, das ist das Ziel. Ähnliches gilt auch für digitale Gesundheitsleistungen: die „Apps auf Rezept“. Sie werden in der Ärzteschaft und bei den Versicherten immer bekannter und beliebter. Damit werden aber auch neue Fragen aufgeworfen, zum Beispiel wie der Nutzen solcher Online-Angebote erwiesen werden kann und wie die Preisgestaltung aussehen soll. Wie bei allen neuen Entwicklungen müssen dazu jetzt Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden.

Ein weiteres großes Feld für den Einsatz von digitalen Tools ist die Prävention. So können Trainings in einer virtuellen Arbeitsumgebung zum Beispiel dabei helfen, Auszubildende sicher und wirkungsvoll für Sicherheitsfragen zu sensibilisieren. Überhaupt sind digitale Werkzeuge aus der Lehre – nicht erst seit Corona – nicht mehr wegzudenken. Hier ist die Auswahl des richtigen Angebots inzwischen eine komplexe und unverzichtbare Aufgabe, der sich die Unfallversicherung, die jährlich mehr als 20.000 Präventionsseminare anbietet, auf jeden Fall stellen muss.

Ihr

Dr. Stefan Hussy