Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
Rettungskräfte werden immer wieder Ziel von Beleidigungen und tätlichen Angriffen. Die Feuerwehrunfallkasse Niedersachsen wollte es genau wissen und befragte 2.500 aktive freiwillige Feuerwehrmitglieder. Das Ergebnis: Mehr als ein Drittel der Befragten gab an, Erfahrungen mit Gewalt, vor allem mit Beschimpfungen und Beleidigungen, gemacht zu haben.
Wie gehen die Betroffenen mit diesen Erfahrungen im Dienst um? Sprechen sie mit ihren Vorgesetzten oder im Team darüber? Erfahren sie genug Unterstützung?
Gewalterfahrungen sind ein Beispiel für psychische Belastungen bei der Arbeit. Aber auch Arbeitsverdichtung, ständige Erreichbarkeit oder mangelnder Kontakt zu Kolleginnen und Kollegen können auf Dauer belastend sein. Das hat die Pandemie noch einmal deutlich gemacht. In vielen Fällen gibt es aber zum Glück erprobte Maßnahmen, um psychischen Gefährdungen bei der Arbeit entgegenzuwirken, zum Beispiel auf der Ebene der Arbeitsorganisation oder der wertschätzenden Führung.
Zentrales Mittel, um in einem Betrieb oder einer Einrichtung die Art der psychischen Belastungen zu erfassen und dann vorbeugende Maßnahmen zu entwickeln, ist die Gefährdungsbeurteilung. Wir wissen, dass viele Unternehmen immer noch Schwierigkeiten haben, hierfür eine passende Form zu finden. Psychische Belastungen sind nicht so leicht zu ermitteln wie Gefährdungen durch Lärm oder Staub. Viele Unfallversicherungsträger bieten hier bereits branchenspezifische Unterstützung an und auch in diesem Heft stellen wir zwei Modelle vor, die insbesondere Verwaltungen die Behandlung des Themas erleichtern wollen.
Aber wie gehe ich als Führungskraft damit um, wenn ich merke, dass ein Kollege oder eine Kollegin überlastet oder psychisch erkrankt ist? Die Unfallversicherung stellt hier im Rahmen der Offensive Psychische Gesundheit einen Handlungsleitfaden zur Verfügung, der auch die wichtige Frage der Wiedereingliederung behandelt. Denn viele Betroffene sind froh, wenn sie nach ihrer Genesung komplett oder auch mit Einschränkungen wieder in den Betrieb zurückkehren können.
Ihr
Dr. Stefan Hussy