Schwerpunkt
Ausgabe 2/2020

Korruptionsprävention

Schwerpunkt

Vorbeugen, erkennen, reagieren

Key Facts:
  • Ziel der Compliance ist der Schutz vor Regelverstößen
  • Für große Unternehmen gibt es den IDW Standard PS 980, für KMU die ISO-Norm 19600
  • Bei der DGUV überwacht ein Konformitätsbeauftragter die Einhaltung der Regeln

„Die Digitalisierung ist unsere größte Herausforderung“

Key Facts:
  • Das IKS-Management analysiert die Risiken der Geschäftsprozesse
  • Anschließende Kontrollen sollen die Risiken minimieren
  • Transparenz ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg des IKS-Managements

Seit Februar 2018 besteht das Referat IKS-Management (internes Kontrollsystem-Management) bei der AOK Baden-Württemberg. Das neue Referat befindet sich noch in der Entwicklungsphase und ist derzeit dabei, sich im Unternehmen zu platzieren und die Prozesse des IKS zu implementieren. DGUV Forum sprach mit René Eisenhardt, dem Leiter des Referats.

Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Key Facts:
  • Das GKV-Modernisierungsgesetz (2004) schuf unter anderem Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
  • Ein zentrales Register, das bundesländerübergreifenden Missbrauch leichter bekämpfen könnte, fehlt bislang
  • Eine effiziente Strafverfolgung scheitert vielerorts noch an fehlenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften

Auch im Gesundheitswesen kommt es zu missbräuchlichem Verhalten und strafbaren Betrügereien. Das GKV-Modernisierungsgesetz hat die Bekämpfung dieses Fehlverhaltens strukturiert, doch es gibt noch viel zu tun.

Das Compliance-Management-System als essentieller Bestandteil der Unternehmenskultur der BGHM

Key Facts:
  • Die BGHM hat 2012 damit begonnen, ein Compliance-Management-System zu implementieren und beständig weiterzuentwickeln
  • Im Jahr 2015 gab es dafür den Deutschen Compliance Preis
  • Seit 2015 findet regelmäßig ein Erfahrungsaustausch „Compliance in der Sozialversicherung“ statt

Compliance in Forschung und Lehre

Key Facts:
  • Große Unternehmensskandale haben Compliance in den vergangenen Jahren in den öffentlichen Fokus gerückt
  • Compliance soll sicherstellen, das Unternehmen rechtskonforme und redliche Geschäfte führen
  • Im öffentlichen Dienst ist die Regeltreue höher, doch auch hier braucht es Compliance
  • Compliance-Management-Systeme können eine Möglichkeit sein, die Einhaltung der Corporate-Governance-Regeln zu überwachen
  • Compliance wird künftig ein Teilmodul des Studiengangs Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung sein

Der Beitrag beleuchtet die ursprüngliche Idee und Entstehung von Compliance, um dann deren rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst zu beschreiben. Die europarechtlichen Vorgaben werden ebenso beleuchtet wie ein Abriss des Forschungsstands der Literatur zum Compliance-Management-System (CMS) und die aktuellen Entwicklungen in der Lehre an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU).

Forschung und Innovation

Reduzierung der Rauchbelastung beim Schweißen – die InterWeld-Studie

Key Facts:
  • Mit technischen Schutzmaßnahmen wie Absaugtechnik und Optimierung von Schweißprozessen kann die Gefahrstoffexposition von Schweißerinnen und Schweißern deutlich reduziert werden
  • Je nach Schweißaufgabe ist die Einhaltung der Arbeitsplatzgrenzwerte jedoch weiterhin eine Herausforderung
  • Gemeinsam mit Betrieben, die Schweißgeräte, Schweißgase und Schweißzusätze herstellen, und solchen, die Absaugtechnik anbieten, sollen die Ergebnisse der Studie zur weiteren Emissionsminderung erörtert werden

Agenda

Keine Bindungswirkung zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und Krankenkasse, wenn Unfallereignis kein Arbeitsunfall ist

Der bestandskräftige Bescheid eines Unfallversicherungsträgers, mit dem gegenüber einem Versicherten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt worden ist, entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber dem Krankenversicherungsträger, der die Kosten der Krankenbehandlung aus dem Unfallereignis von dem Unfallversicherungsträger erstattet bekommen möchte. Des Weiteren ist der Weg von der Wohnung zu einer Kindertagesstätte und zurück, um im Homeoffice aufgrund einer dahingehenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu arbeiten, weder in direkter noch in analoger Anwendung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a SGB VII versichert.