Klimaschutz und Arbeitsschutz gehen Hand in Hand

Der Klimawandel ist für Europa schon lange kein Thema der Zukunft mehr. Denn die Auswirkungen sind bereits jetzt spürbar. Starkwetterereignisse wie Hitzewellen, Stürme und Fluten sind leider keine Seltenheit in Europa. Die Überschwemmungskatastrophe im Ahrtal und auch an der Maas in Belgien sind vielen sicherlich noch im Gedächtnis. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft den Klimawandel als die größte Gesundheitsgefahr für das 21. Jahrhundert ein. Und das hat auch großen Einfluss auf das Thema Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie auf die Systeme der sozialen Sicherheit – in ganz Europa.

Wie positioniert sich die Europäische Union (EU) zu dem Thema? Hat sie überhaupt im Blick, dass der Klimawandel die Systeme der sozialen Sicherheit vor große Herausforderungen stellen wird?

Genau hierüber hat die Deutsche Sozialversicherung Europavertretung (DSV) mit hochrangigen Vertreterinnen und Vertretern der Europäischen Kommission, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Sozialversicherung – unter anderem mit der stellvertretenden DGUV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Edlyn Höller – im Rahmen der Fachkonferenz „140 Jahre Sozialversicherung – 30 Jahre Binnenmarkt. Bismarck on the move: Get digital. Go green.“ diskutiert. Diese fand zum 30-jährigen Jubiläum der Europavertretung am 27. Juni 2023 in Brüssel statt.

Die EU hat das Thema Klimawandel bereits mit dem europäischen Green Deal auf die politische Agenda gehoben. Mit diesem sollen bis 2050 in der EU die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null reduziert und Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent transformiert werden. Während der Paneldiskussion wurde deutlich, dass die Europäische Kommission das Thema Klimaschutz immer im Zusammenhang mit der Sozialpolitik gestalten möchte. So hat Brüssel etwa Empfehlungen an die Mitgliedstaaten zur Abmilderung und Kompensation der Maßnahmen für einen gerechten Übergang zur Klimaneutralität veröffentlicht.

Schnell wurde während der Paneldiskussion deutlich, dass es mit Finanzierungskonzepten allein nicht getan ist. Denn in ganz Europa werden an die klimatischen Veränderungen angepasste Arbeitsschutzkonzepte benötigt. Zwei Beispiele verdeutlichen das gut:

  • Der Arbeitsschutz muss etwa für Menschen, die im Freien arbeiten und steigenden UV-Belastungen sowie starker Hitze ausgesetzt sind, angeglichen werden. Neben einem höheren Risiko für Hautkrebs steigt auch die Gefahr für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und für Dehydrierungen – und das nicht nur bei vulnerablen Gruppen wie älteren Menschen.
  • Die im Rahmen der Energiewende neu eingesetzten Technologien wie beispielsweise Wasserstoff führen zu neuen Berufsbildern und damit auch zu notwendigen Anpassungen im Arbeitsschutz. Denn der Einsatz dieses chemischen Elements ist nicht ungefährlich. So können etwa Explosionen entstehen.

Unternehmen in ganz Europa müssen dementsprechend geschult werden. Hierfür sind eine wissenschaftlich fundierte Beratung und eine hochwertige Qualifizierung unabdingbar. Nur so kann sichergestellt werden, dass kein Unternehmen in der EU hinterherhinkt.

Auch wenn Sozialpolitik in der Kompetenz der Mitgliedstaaten liegt, kommt der EU hier eine wichtige koordinierende Rolle bei den zu entwickelnden Präventions- und Arbeitsschutzmaßnahmen zu, sodass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen frühzeitig rechtlich wie praktisch umsetzen können.