Mehr als die Hälfte der Meldungen von COVID-19-Infektionen am Arbeitsplatz wurden im Gesundheitswesen erfasst
Über ein Viertel der Meldungen stammen aus dem Wirtschaftszweig „Heime“, der ebenfalls Tätigkeiten umfasst, die im Tatbestand der BK-Nr. 3101 genannt sind
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls waren ein fehlender Nachweis der beruflichen Infektion und fehlende Symptome
Von Pandemiebeginn bis Ende 2022 wurden über 300.000 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt
Für die Rehabilitation und Entschädigung der Personen mit dieser Berufskrankheit haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bis Ende 2022 insgesamt 257,1 Millionen Euro aufgewendet
In knapp 6.000 der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long- beziehungsweise Post-COVID dokumentiert; dies entspricht einem Anteil von zwei Prozent