Mehr als die Hälfte der Meldungen von COVID-19-Infektionen am Arbeitsplatz wurden im Gesundheitswesen erfasst
Über ein Viertel der Meldungen stammen aus dem Wirtschaftszweig „Heime“, der ebenfalls Tätigkeiten umfasst, die im Tatbestand der BK-Nr. 3101 genannt sind
Die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls waren ein fehlender Nachweis der beruflichen Infektion und fehlende Symptome
Im Jahr 2020 wurden insgesamt 18.065 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit (BK-Nr. 3101) anerkannt
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben 2020 insgesamt rund 6,4 Millionen Euro für Rehabilitations- und Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 erbracht
In knapp 98 Prozent der Fälle hat die Infektion in Bereichen des Gesundheitsdienstes stattgefunden
Von Pandemiebeginn bis Ende 2022 wurden über 300.000 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt
Für die Rehabilitation und Entschädigung der Personen mit dieser Berufskrankheit haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bis Ende 2022 insgesamt 257,1 Millionen Euro aufgewendet
In knapp 6.000 der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long- beziehungsweise Post-COVID dokumentiert; dies entspricht einem Anteil von zwei Prozent