Mit den Änderungen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes rückt die Individualprävention in der gesetzlichen Unfallversicherung stärker in den Fokus
Es sollen gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz gemindert werden, die zu einer Berufskrankheit führen, sie verschlimmern oder wieder aufleben lassen können
Bereits jetzt existieren einige erfolgreiche individualpräventive Angebote, weitere Maßnahmen werden für die Zukunft entwickelt
Eine Hautbeteiligung bei einer SARS-CoV-2-Infektion betrifft zwischen fünf und 20 Prozent der Patientinnen und Patienten
Hautmanifestationen im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen bilden sich in der Regel zurück
Dauerschädigungen der Haut können im Zusammenhang mit einer beruflich bedingten SARS-CoV-2-Infektion im Rahmen der Berufskrankheit (BK) 3101 anerkannt werden
Der sogenannte „Unterlassungszwang“ als Anerkennungsvoraussetzung für bestimmte Berufskrankheiten ist zum Jahreswechsel entfallen
Die Einführung neuer Pflichten für die Versicherten zur Mitwirkung bei der Individualprävention soll negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit verhindern
Um die Fortschreibung der BK-Liste zu beschleunigen und den Prozess transparenter zu machen, soll der ÄSVB institutionalisiert und durch die BAuA stärker unterstützt werden
Die „Clearingstelle Haut“ ist eine gemeinsame Initiative der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Sie vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärztinnen und Ärzten auf der einen und Unfallversicherungsträgern auf der anderen Seite
Sie bietet eine außergerichtliche und kostenfreie Möglichkeit zur Streitbeilegung
Die Clearingstelle vermittelt zu allen Berufskrankheiten der Haut
Eine Abfrage unter Führungskräften der Unfallversicherungsträger zeigte einen Bedarf zur Verbesserung der Aus- und Weiterbildung der für die Ermittlung von Berufskrankheiten zuständigen Beschäftigten
Als Folge erarbeitete die DGUV-Arbeitsgruppe „BK-Einwirkung“ ein Konzept für ein trägerübergreifendes „Grundlagenseminar zur Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“, das im Jahr 2023 erstmals angeboten werden konnte
Im nächsten Schritt werden weiterführende Aufbauseminare zur spezifischen Ermittlung und Bewertung der Einwirkung bei verschiedenen Berufskrankheiten(-Gruppen) entwickelt
COVID-19 kann unter bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfall eingestuft werden
Daneben können SARS-CoV-2-Infektionen auch eine Berufskrankheit darstellen
Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die BK-Nr. 3101 auf Berufsgruppen außerhalb des Gesundheitsdienstes ausgeweitet werden sollte
Begutachtungsempfehlungen sind eine Hilfestellung für Ärztinnen und Ärzte in der Begutachtung von Berufskrankheiten
Die Begutachtungsempfehlung zur BK-Nr. 4101 (Silikose) „Bochumer Empfehlung" (DGUV 2011) wurde von einem interdisziplinär besetzten Arbeitskreis umfassend überarbeitet
In Deutschland ist Lungenkrebs bei Männern weiterhin die häufigste, bei Frauen die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache
Die DGUV hat ein erweitertes Vorsorgeangebot zur Lungenkrebsfrüherkennung (EVA) auf Basis einer Niedrigdosis-CT-Untersuchung (LD-HRCT) entwickelt
Bis Ende 2019 haben bereits rund 22.000 Personen über die Gesundheitsvorsorge (GVS) oder die Unfallversicherungsträger das erweiterte Vorsorgeangebot erhalten
Asbest wurde auch Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern zugesetzt
Über ein Messprogramm werden durch Nachstellen früherer Expositionsszenarien wertvolle Daten für das Berufskrankheitenverfahren ermittelt
Die Unfallversicherungsträger und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) erarbeiten praktikable und rechtskonforme Lösungen für die zukünftige Arbeit an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern
Nach dem Wegfall des Unterlassungszwangs fordert der Gesetzgeber eine Stärkung der Individualprävention
Im Rahmen ihrer vielfältigen Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen bietet die BGN ihren Versicherten deshalb ein neues Modul an – den „Individuellen Beratungstag Haut“
Das Feedback der Versicherten auf das auf den Einzelfall zugeschnittene interdisziplinäre Beratungsangebot ist durchweg positiv
Das Tragen von Masken kann zur Ausbildung von Hautbeschwerden im Gesicht führen und vorbestehende Hauterkrankungen wie Akne, Rosacea und Neurodermitis verschlechtern
Eine adäquate und regelmäßige Hautpflege und milde Hautreinigung sind zur Prävention unabdingbar
Bei Hautbeschwerden wie starken Rötungen und offenen Hautstellen sollte eine dermatologische Expertise eingeholt werden
Bei Tätigkeiten im Freien steigt das Risiko, an den Auswirkungen schädlicher UV-Strahlung, die unter anderem zu Hautkrebs führen kann, zu erkranken
Seit Aufnahme des weißen Hautkrebses in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 wurden der BG BAU in jedem Jahr über 2.500 Verdachtsfälle gemeldet
Auch bei hohen Temperaturen ist es wichtig, sich mit geeigneten Maßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen