Berufskrankheiten

Hautveränderungen bei einer COVID-19-Erkrankung und einem Post-COVID-Syndrom

Key Facts:
  • Eine Hautbeteiligung bei einer SARS-CoV-2-Infektion betrifft zwischen fünf und 20 Prozent der Patientinnen und Patienten
  • Hautmanifestationen im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen bilden sich in der Regel zurück
  • Dauerschädigungen der Haut können im Zusammenhang mit einer beruflich bedingten SARS-CoV-2-Infektion im Rahmen der Berufskrankheit (BK) 3101 anerkannt werden

Sowohl bei einer akuten SARS-CoV-2-Infektion als auch bei Long-/Post-COVID-Erkrankungen kann es zu Hautveränderungen kommen, die über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben können. Die meisten bilden sich zurück und sind auf die Akutphase beschränkt. Beschrieben werden die häufigsten Hautmanifestationen, die im Rahmen einer SARS-CoV-2-Infektion auftreten können.

Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts nach dem 7. SGB-IV-Änderungsgesetz

Key Facts:
  • Der sogenannte „Unterlassungszwang“ als Anerkennungsvoraussetzung für bestimmte Berufskrankheiten ist zum Jahreswechsel entfallen
  • Die Einführung neuer Pflichten für die Versicherten zur Mitwirkung bei der Individualprävention soll negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit verhindern
  • Um die Fortschreibung der BK-Liste zu beschleunigen und den Prozess transparenter zu machen, soll der ÄSVB institutionalisiert und durch die BAuA stärker unterstützt werden

„Clearingstelle Haut“ – Warum? Und wie funktioniert sie?

Key Facts:
  • Die „Clearingstelle Haut“ ist eine gemeinsame Initiative der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
  • Sie vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ärztinnen und Ärzten auf der einen und Unfallversicherungsträgern auf der anderen Seite
  • Sie bietet eine außergerichtliche und kostenfreie Möglichkeit zur Streitbeilegung
  • Die Clearingstelle vermittelt zu allen Berufskrankheiten der Haut

Mit Individualprävention die Gesundheit verbessern

Key Facts:
  • Mit den Änderungen des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes rückt die Individualprävention in der gesetzlichen Unfallversicherung stärker in den Fokus
  • Es sollen gesundheitliche Risiken am Arbeitsplatz gemindert werden, die zu einer Berufskrankheit führen, sie verschlimmern oder wieder aufleben lassen können
  • Bereits jetzt existieren einige erfolgreiche individualpräventive Angebote, weitere Maßnahmen werden für die Zukunft entwickelt

Mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts wurde auch die Individualprävention der gesetzlichen Unfallversicherung gestärkt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, der Gefahr der Entstehung, dem Wiederaufleben oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegenzuwirken. 

COVID-19 als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Key Facts:
  • COVID-19 kann unter bestimmten Bedingungen als Arbeitsunfall eingestuft werden
  • Daneben können SARS-CoV-2-Infektionen auch eine Berufskrankheit darstellen
  • Bislang gibt es keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass die BK-Nr. 3101 auf Berufsgruppen außerhalb des Gesundheitsdienstes ausgeweitet werden sollte

Bochumer Empfehlung überarbeitet

Key Facts:
  • Begutachtungsempfehlungen sind eine Hilfestellung für Ärztinnen und Ärzte in der Begutachtung von Berufskrankheiten
  • Die Begutachtungsempfehlung zur BK-Nr. 4101 (Silikose) „Bochumer Empfehlung" (DGUV 2011) wurde von einem interdisziplinär besetzten Arbeitskreis umfassend überarbeitet
  • Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Neues Frühmeldeverfahren für Atemwegserkrankungen: Der Weg zur Stärkung der Individualprävention

Key Facts:
  • Atemwegserkrankungen werden der gesetzlichen Unfallversicherung bislang meist erst in fortgeschrittenem Stadium gemeldet
  • Eine frühzeitigere Meldung und Individualprävention könnten der Entwicklung und Verschlimmerung von Berufskrankheiten vorbeugen
  • Das Frühmeldeverfahren, das nun erprobt und wissenschaftlich evaluiert wird, ist auch im internationalen Vergleich innovativ

Die Arbeitsgruppe (AG) "Frühmeldeverfahren Atemwege" der DGUV hat ein Frühmeldeverfahren zur Betreuung von Versicherten mit Atemwegserkrankungen entwickelt. Es soll die Individualprävention im Hinblick auf Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 fördern. In Kürze startet die Pilotphase.

Zufriedenheit mit dem Berufskrankheiten-Verfahren – Ergebnisse der Versichertenbefragung

Key Facts:
  • Die Kundenzufriedenheit mit dem BK-Verfahren ist hoch
  • Auch negative Ergebnisse werden akzeptiert, wenn sich die Versicherten ausreichend informiert fühlen
  • Kurze Laufzeiten des BK-Verfahrens erhöhen die Kundenzufriedenheit

Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern

Key Facts:
  • Asbest wurde auch Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern zugesetzt
  • Über ein Messprogramm werden durch Nachstellen früherer Expositionsszenarien wertvolle Daten für das Berufskrankheitenverfahren ermittelt
  • Die Unfallversicherungsträger und das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) erarbeiten praktikable und rechtskonforme Lösungen für die zukünftige Arbeit an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern

Mit Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern gibt es eine Gruppe von Materialien, in denen Asbest vorkommen kann und die unsere erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Die gesetzliche Unfallversicherung reagiert und entwickelt Maßnahmen für ein sicheres Arbeiten.

Hautschutz mit System: Das bietet die BGN ihren Versicherten

Key Facts:
  • Nach dem Wegfall des Unterlassungszwangs fordert der Gesetzgeber eine Stärkung der Individualprävention
  • Im Rahmen ihrer vielfältigen Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen bietet die BGN ihren Versicherten deshalb ein neues Modul an – den „Individuellen Beratungstag Haut“
  • Das Feedback der Versicherten auf das auf den Einzelfall zugeschnittene interdisziplinäre Beratungsangebot ist durchweg positiv

Um die Individualprävention zu stärken, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ein neues Angebot geschaffen für Versicherte, die an berufsbedingten Hauterkrankungen leiden. Bei einem „Individuellen Beratungstag Haut“ können Versicherte alle offenen Fragen zu ihrer Hautkrankheit klären.

Teilhabeorientierte, multimodale Rehabilitation beruflich verursachter Atemwegs- und Lungenerkrankungen in der BG Klinik Bad Reichenhall

Key Facts:
  • Die medizinische Rehabilitation berufsbedingter Atemwegs- und Lungenerkrankungen erfordert ein multidisziplinäres Behandlungsangebot
  • Bei Festlegung der Rehabilitationsziele sind die Bedürfnisse und das Rehabilitationspotenzial der Betroffenen zu berücksichtigen
  • Erfolg versprechende Rehabilitationskonzepte basieren auf einem bio-psycho-sozialen Ansatz

Atemwegs- und Lungenerkrankungen zählen zu den häufigsten Berufskrankheiten und können Alltagskompetenzen permanent beeinträchtigen. In der medizinischen Rehabilitation versprechen insbesondere individuell erstellte Konzepte Erfolg, die verschiedene Therapieansätze kombinieren.

Das erweiterte Vorsorgeangebot (EVA) zur Lungenkrebsfrüherkennung – Update 2019

Key Facts:
  • In Deutschland ist Lungenkrebs bei Männern weiterhin die häufigste, bei Frauen die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache
  • Die DGUV hat ein erweitertes Vorsorgeangebot zur Lungenkrebsfrüherkennung (EVA) auf Basis einer Niedrigdosis-CT-Untersuchung (LD-HRCT) entwickelt
  • Bis Ende 2019 haben bereits rund 22.000 Personen über die Gesundheitsvorsorge (GVS) oder die Unfallversicherungsträger das erweiterte Vorsorgeangebot erhalten

Ein geordneter „Werkzeugkoffer“ für die Feststellung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren

Key Facts:
  • Alle „Werkzeuge“, die für die Ermittlung und Bewertung der Einwirkung benötigt werden, sind in einem Dokument zusammengefasst
  • Alle Unfallversicherungsträger können sich künftig bei schwierigen Fallgestaltungen von einem Gremium von Fachleuten beraten lassen
  • Projektgruppe arbeitet weiter an der Aktualisierung und der Fortschreibung der Handlungsempfehlung

Ende des vorigen Jahres ist die neue Handlungsempfehlung „Ermittlung und Bewertung der Einwirkung im Berufskrankheitenverfahren“ von der DGUV veröffentlicht worden. Sie fasst sowohl die juristisch relevanten Rahmenbedingungen als auch die von den Unfallversicherungsträgern entwickelten, einheitlichen Qualitätsstandards und Werkzeuge für die Ermittlung der geforderten Einwirkung sowie deren Bewertung im Berufskrankheitenverfahren zusammen.

Kombinationswirkungen bei Mehrfachexpositionen – einfache Addition oder Einzelstoffbewertung?

Key Facts:
  • Krebserzeugende Gefahrstoffe treten an Arbeitsplätzen häufig in Kombination auf
  • Die Addition von Einzelrisiken stellt eine Vereinfachung der komplexen Mechanismen der Krebsentstehung dar, die auch an praktische Grenzen stößt
  • In Präventionsfragen wird für die Bewertung von Kombinationseffekten empfohlen, konkrete Studienergebnisse heranzuziehen
  • Im Berufskrankheitenrecht könnte dagegen eine qualitative Bewertung des Zusammenwirkens krebserzeugender Gefahrstoffe ermöglicht werden

Hitze- und UV-Schutz bei der Arbeit im Freien

Key Facts:
  • Bei Tätigkeiten im Freien steigt das Risiko, an den Auswirkungen schädlicher UV-Strahlung, die unter anderem zu Hautkrebs führen kann, zu erkranken
  • Seit Aufnahme des weißen Hautkrebses in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 wurden der BG BAU in jedem Jahr über 2.500 Verdachtsfälle gemeldet
  • Auch bei hohen Temperaturen ist es wichtig, sich mit geeigneten Maßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen

Hohe Temperaturen und hohe Werte ultravioletter (UV-)Strahlen – bedingt durch eine intensive Sonnenstrahlung – gefährden alle, die im Freien arbeiten. Folgen sind zum Beispiel Hitzschlag, Sonnenstich und vor allem Hautkrebs. Man kann sich jedoch mit einfachen Maßnahmen vor UV-Strahlung und Hitze schützen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt mit zahlreichen Angeboten den Schutz vor Hitze und schädlicher UV-Strahlung.

Präventionsangebot der BGN bei Wirbelsäulenerkrankungen

Key Facts:
  • In der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 19. Juli 2021 wurde Versicherten der BGN das Modellprojekt § 3 Wirbelsäulenerkrankung angeboten
  • Eine einwöchige Kompaktmaßnahme mit weiterer Physio- und Sporttherapie führte zu positiven Ergebnissen bei den Teilnehmenden
  • Die BGN hält zukünftig ein optimiertes multimodales Therapie- und Präventionsprogramm für Personen mit Wirbelsäulenerkrankungen vor

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat aus einem Modellprojekt individualpräventive Maßnahmen zur Verhaltensprävention von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule entwickelt, die im folgenden Beitrag vorgestellt werden.

Herausforderungen und Lösungsansätze in der Berufskrankheitenpraxis

Key Facts:
  • In einem Workshop identifizierten Führungskräfte häufige Probleme bei der Bearbeitung von Berufskrankheiten (BK) sowohl aus Sicht der BK-Sachbearbeitung als auch der BK-Ermittlung
  • Bestehende Lösungsansätze der verschiedenen Unfallversicherungsträger wurden vorgestellt und ein zukünftig verstärkter gegenseitiger Austausch geplant
  • Die am häufigsten genannten Problemkonstellationen griff die DGUV-Arbeitsgruppe "BK-Einwirkung" für die trägerübergreifende Entwicklung zukünftiger Arbeitshilfen auf

Schutzmasken und Hautbeschwerden – ein häufiges berufsdermatologisches Problem während der Pandemie

Key Facts:
  • Das Tragen von Masken kann zur Ausbildung von Hautbeschwerden im Gesicht führen und vorbestehende Hauterkrankungen wie Akne, Rosacea und Neurodermitis verschlechtern
  • Eine adäquate und regelmäßige Hautpflege und milde Hautreinigung sind zur Prävention unabdingbar
  • Bei Hautbeschwerden wie starken Rötungen und offenen Hautstellen sollte eine dermatologische Expertise eingeholt werden

UV-Strahlungsexposition im Freien – wen betrifft die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Key Facts:
  • Die AMR 13.3 beschreibt Kriterien für die Angebotsvorsorge bei UV-Strahlungsexposition von Beschäftigten im Freien
  • Beschäftigte mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als einer Stunde pro Tag im Freien sollten die Angebotsvorsorge wahrnehmen
  • Die Inanspruchnahme ist zurzeit deutlich zu gering und bedarf gezielter Werbung

Der Verordnungsgeber hat die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geändert und eine Angebotsvorsorge eingeführt. Was dies für einzelne Berufe bedeutet und welche Schlussfolgerungen gezogen werden können, hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) untersucht.

Aus Betroffenen Beteiligte machen – der neue § 9 Abs. 4 SGB VII

Key Facts:
  • § 9 Abs. 4 Satz 2 SGB VII statuiert eine besondere Aufklärungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Versicherten über die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen
  • Die persönliche, individuelle Beratung vor Ort am Arbeitsplatz stellt eine besonders effektive, allerdings auch aufwendige Interventionsmaßnahme dar
  • Versicherte aktiv einzubinden, Wissen und Verständnis in einer Begegnung auf Augenhöhe im persönlichen Kontakt zu vermitteln und die Möglichkeit für Rück- und Verständnisfragen zu geben, macht Versicherte handlungssicher und stärkt gleichzeitig ihre Eigenverantwortung

Die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts beinhaltet für die Unfallversicherung den Auftrag, ihre Präventionsaktivitäten zu intensivieren. Die Stärkung von Maßnahmen zur Individualprävention ist deshalb ein wichtiges strategisches Ziel. So gestalten der Leistungsbereich und die Prävention der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) diese Aufgabe.