Berufskrankheiten

Studie zum Anforderungsprofil beruflich eingesetzter Sonnenschutzpräparate

Key Facts:
  • Bislang war unklar, welche besonderen Eigenschaften Sonnenschutzpräparate für das Arbeiten im Freien erfordern und wie diese Eigenschaften überprüft werden können
  • In dem von der DGUV geförderten Forschungsprojekt wurden Prüfkriterien zu Sonnenschutzpräparaten für Außenbeschäftigte entwickelt und entsprechende Anwendungstests definiert. Diese sind eine sinnvolle Ergänzung zu den standardisierten EU-Pflicht-Wirkaussagen in Bezug auf Sonnenschutzpräparate
  • In der Studie wurden auch UV-Expositionsmarker untersucht mit dem Ziel, die Wirksamkeit von Sonnenschutz in vivo zu bestimmen. Perspektivisch könnte damit zum Beispiel die Effektivität von Lichtschutzkonzepten evaluiert werden

UV-Strahlungsexposition im Freien – wen betrifft die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Key Facts:
  • Die AMR 13.3 beschreibt Kriterien für die Angebotsvorsorge bei UV-Strahlungsexposition von Beschäftigten im Freien
  • Beschäftigte mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als einer Stunde pro Tag im Freien sollten die Angebotsvorsorge wahrnehmen
  • Die Inanspruchnahme ist zurzeit deutlich zu gering und bedarf gezielter Werbung

Der Verordnungsgeber hat die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geändert und eine Angebotsvorsorge eingeführt. Was dies für einzelne Berufe bedeutet und welche Schlussfolgerungen gezogen werden können, hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) untersucht.

Passivrauchen am Arbeitsplatz – eine neue Berufskrankheit als Herausforderung für die Unfallversicherungsträger

Key Facts:
  • Tabakrauch ist schädlich für den Menschen und kann Krebs erzeugen
  • Nicht rauchende Personen waren auch an Arbeitsplätzen über viele Jahre dem Tabakrauch ungeschützt ausgesetzt
  • Passivrauchen gilt als dritthäufigste Ursache für Lungenkrebs

Über viele Jahre war Tabakrauch in vielen Lebensbereichen allgegenwärtig – auch an Arbeitsplätzen. Die Berufskrankheit "Passivrauchen am Arbeitsplatz" stellt die Unfallversicherungsträger vor die Aufgabe, eine einheitliche und objektive Bewertung der berufsbedingten Belastung zu sichern.

Wissenschaftliche Begründung zum Thema Lungenkrebs durch Passivrauchen

Key Facts:
  • Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ hat empfohlen, Lungenkrebs durch Passivrauchen bei Nierauchenden als neue Berufskrankheit in Anlage 1 der BKV aufzunehmen
  • Für die Anerkennung als Berufskrankheit muss eine versicherte Passivrauchexposition von mindestens 2.000 (μg/m³ Nikotin x Jahre) – in der Regel 40 Jahre – vorliegen
  • Die Unterscheidung zwischen privater und arbeitsbedingter Passivrauchexposition kann im Einzelfall schwierig sein

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, „Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz“ als neue Berufskrankheit in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufzunehmen.

Neues zu asbestbedingten Berufskrankheiten: Update der AWMF-S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten“

Key Facts:
  • Die überarbeitete AWMF-S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten“ wurde im November 2020 veröffentlicht
  • Daran soll sich im ersten Quartal 2021 die Überarbeitung der „Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten – Falkensteiner Empfehlung“ anschließen
  • Das Update der Leitlinie gibt unter anderem Hinweise zur sogenannten Asbestos Airways Disease, zur Anwendung der neuen GLI-Sollwerte, zu Aspekten der akutmedizinischen Versorgung und zur Rehabilitation, zur neuen Berufskrankheit „Eierstockkrebs“ (BK-Nr. 4104) und zu den erweiterten Vorsorgeangeboten der DGUV zur Früherkennung von Lungenkrebs und malignen Mesotheliomen

Krebsrisiko im Feuerwehrdienst – erste Studienergebnisse

Key Facts:
  • Die Pilotstudie der DGUV zeigt, dass persönliche Schutzausrüstungen ihren Zweck erfüllen
  • Die Pilotstudie umfasst allerdings nur eine geringe Zahl an Fallbeispielen
  • Eine abschließende Beurteilung ist erst nach der Hauptstudie möglich

COVID-19 als Berufskrankheit in den Berichtsjahren 2020 und 2021

Key Facts:
  • In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt 120.398 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt
  • In knapp drei Prozent der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long- beziehungsweise Post-COVID dokumentiert
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben bis Ende 2021 insgesamt 87,6 Millionen Euro für Rehabilitations- und Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 als Berufskrankheit erbracht

Die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2021 liegen vor. Die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Dies ist vor allem auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen.

Therapie maligner Mesotheliome – neue Ansätze

Key Facts:
  • Neue Therapieansätze und Biomarker zur Früherkennung haben die Optionen erweitert, maligne Mesotheliome zu diagnostizieren und zu behandeln
  • Gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft hat die DGUV die Etablierung von zertifizierten Mesotheliomzentren konzipiert
  • In den Mesotheliomzentren sollen Sprechstunden etabliert werden, in denen betroffene Versicherte eine interdisziplinär ausgerichtete Beratung rund um Fragen der Diagnostik und Therapie maligner Mesotheliome erhalten

In den vergangenen Jahren wurden für Mesotheliome medizinische Behandlungen neu entwickelt oder optimiert, die im Zusammenspiel mit neuen Biomarkern wichtige Bausteine für die Früherkennung und moderne Behandlungskonzepte sein können. Der Beitrag beleuchtet den Status quo der Diagnostik und Therapie dieser Tumoren, die häufig Folge einer beruflichen Asbestexposition sind, und gibt einen Ausblick.

Statistische Auswertung der 2020 als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen

Key Facts:
  • Im Jahr 2020 wurden insgesamt 18.065 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit (BK-Nr. 3101) anerkannt
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben 2020 insgesamt rund 6,4 Millionen Euro für Rehabilitations- und Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 erbracht
  • In knapp 98 Prozent der Fälle hat die Infektion in Bereichen des Gesundheitsdienstes stattgefunden

Die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2020 zeigen, dass sich die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten (BK) insgesamt gegenüber dem Vorjahr verdoppelt hat. Dies ist auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen. Der folgende Beitrag liefert statistische Hintergrundinformationen.

Wirtschaftszweigbezogene Auswertung des COVID-19-Infektionsgeschehens

Key Facts:
  • Mehr als die Hälfte der Meldungen von COVID-19-Infektionen am Arbeitsplatz wurden im Gesundheitswesen erfasst
  • Über ein Viertel der Meldungen stammen aus dem Wirtschaftszweig „Heime“, der ebenfalls Tätigkeiten umfasst, die im Tatbestand der BK-Nr. 3101 genannt sind
  • Die häufigsten Ablehnungsgründe bei der Anerkennung eines Arbeitsunfalls waren ein fehlender Nachweis der beruflichen Infektion und fehlende Symptome

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine COVID-19-Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Der Beitrag beschreibt die Ergebnisse einer Sondererhebung der DGUV in Bezug auf das Infektionsgeschehen am Arbeitsplatz. Dazu wurden gemeldete Verdachtsfälle seit Beginn der Pandemie bis Ende August 2021 nach Wirtschaftszweigen ausgewertet.