Berufskrankheiten

Hitze- und UV-Schutz bei der Arbeit im Freien

Key Facts:
  • Bei Tätigkeiten im Freien steigt das Risiko, an den Auswirkungen schädlicher UV-Strahlung, die unter anderem zu Hautkrebs führen kann, zu erkranken
  • Seit Aufnahme des weißen Hautkrebses in die Liste der Berufskrankheiten im Jahr 2015 wurden der BG BAU in jedem Jahr über 2.500 Verdachtsfälle gemeldet
  • Auch bei hohen Temperaturen ist es wichtig, sich mit geeigneten Maßnahmen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen

Hohe Temperaturen und hohe Werte ultravioletter (UV-)Strahlen – bedingt durch eine intensive Sonnenstrahlung – gefährden alle, die im Freien arbeiten. Folgen sind zum Beispiel Hitzschlag, Sonnenstich und vor allem Hautkrebs. Man kann sich jedoch mit einfachen Maßnahmen vor UV-Strahlung und Hitze schützen. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt mit zahlreichen Angeboten den Schutz vor Hitze und schädlicher UV-Strahlung.

EVA-Mesothel: Früherkennung von Mesotheliomen

Key Facts:
  • Mesotheliome sind bösartige Tumoren der serösen Häute, vor allem des Brustfells und Bauchfells, die häufig infolge einer zurückliegenden Asbestexposition auftreten
  • Trotz des seit 1993 in Deutschland bestehenden Verwendungsverbots für Asbest ist die Zahl der Mesotheliomerkrankungen weiterhin hoch
  • Biomarker, die am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) entwickelt wurden, dienen der weltweit ersten Etablierung einer Früherkennung von Mesotheliomen

Präventionsangebot der BGN bei Wirbelsäulenerkrankungen

Key Facts:
  • In der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 19. Juli 2021 wurde Versicherten der BGN das Modellprojekt § 3 Wirbelsäulenerkrankung angeboten
  • Eine einwöchige Kompaktmaßnahme mit weiterer Physio- und Sporttherapie führte zu positiven Ergebnissen bei den Teilnehmenden
  • Die BGN hält zukünftig ein optimiertes multimodales Therapie- und Präventionsprogramm für Personen mit Wirbelsäulenerkrankungen vor

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat aus einem Modellprojekt individualpräventive Maßnahmen zur Verhaltensprävention von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule entwickelt, die im folgenden Beitrag vorgestellt werden.

VISION ZERO-Rating System India

Key Facts:
  • Arbeitsunfälle, Gesundheitsschäden und Berufskrankheiten können durch Prävention, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Verpflichtungen von Unternehmen und Menschenrechten verhindert werden
  • Ziel des Vision Zero-Rating System India ist die Entwicklung einer „Kultur für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit“, um das Ziel Vision Zero durch kontinuierliche Verbesserung zu erreichen
  • Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen wirken sich auch positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen aus

Jede Person hat das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Zahlen der Arbeits- und Wegeunfälle zeigen jedoch, dass diese humanitäre Anforderung weltweit nicht erfüllt ist. Das Ziel des Vision Zero-Rating System India ist, die Vision Zero-Strategie prozessorientiert und nachhaltig in indischen Unternehmen als Präventionsstrategie zu implementieren.

Studie zum Anforderungsprofil beruflich eingesetzter Sonnenschutzpräparate

Key Facts:
  • Bislang war unklar, welche besonderen Eigenschaften Sonnenschutzpräparate für das Arbeiten im Freien erfordern und wie diese Eigenschaften überprüft werden können
  • In dem von der DGUV geförderten Forschungsprojekt wurden Prüfkriterien zu Sonnenschutzpräparaten für Außenbeschäftigte entwickelt und entsprechende Anwendungstests definiert. Diese sind eine sinnvolle Ergänzung zu den standardisierten EU-Pflicht-Wirkaussagen in Bezug auf Sonnenschutzpräparate
  • In der Studie wurden auch UV-Expositionsmarker untersucht mit dem Ziel, die Wirksamkeit von Sonnenschutz in vivo zu bestimmen. Perspektivisch könnte damit zum Beispiel die Effektivität von Lichtschutzkonzepten evaluiert werden

UV-Strahlungsexposition im Freien – wen betrifft die arbeitsmedizinische Vorsorge?

Key Facts:
  • Die AMR 13.3 beschreibt Kriterien für die Angebotsvorsorge bei UV-Strahlungsexposition von Beschäftigten im Freien
  • Beschäftigte mit einer täglichen Arbeitszeit von mehr als einer Stunde pro Tag im Freien sollten die Angebotsvorsorge wahrnehmen
  • Die Inanspruchnahme ist zurzeit deutlich zu gering und bedarf gezielter Werbung

Der Verordnungsgeber hat die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge geändert und eine Angebotsvorsorge eingeführt. Was dies für einzelne Berufe bedeutet und welche Schlussfolgerungen gezogen werden können, hat das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) untersucht.

Möglichkeiten zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit bei Berufskrankheiten

Key Facts:
  • Ein Kernziel der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, Personen mit berufsbedingten Gesundheitsstörungen eine gefährdungsfreie Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen
  • Dieses Ziel wurde durch Änderungen im Recht der Berufskrankheiten zum 1. Januar 2021 weiter gestärkt
  • Zur Zielerreichung sind individuell abgestimmte Maßnahmen erforderlich. Der Zusammenarbeit zwischen Prävention und Rehabilitation kommt dabei eine Schlüsselrolle zu

Die Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit ist bei Berufskrankheiten eine besondere Herausforderung, da die zu einer Erkrankung führenden Einwirkungen am Arbeitsplatz oft weiterhin vorliegen. Um eine gefährdungsfreie Fortsetzung der Beschäftigung sicherzustellen, müssen sich die Leistungen am jeweiligen Einzelfall ausrichten.

Aus Betroffenen Beteiligte machen – der neue § 9 Abs. 4 SGB VII

Key Facts:
  • § 9 Abs. 4 Satz 2 SGB VII statuiert eine besondere Aufklärungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Versicherten über die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen
  • Die persönliche, individuelle Beratung vor Ort am Arbeitsplatz stellt eine besonders effektive, allerdings auch aufwendige Interventionsmaßnahme dar
  • Versicherte aktiv einzubinden, Wissen und Verständnis in einer Begegnung auf Augenhöhe im persönlichen Kontakt zu vermitteln und die Möglichkeit für Rück- und Verständnisfragen zu geben, macht Versicherte handlungssicher und stärkt gleichzeitig ihre Eigenverantwortung

Die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts beinhaltet für die Unfallversicherung den Auftrag, ihre Präventionsaktivitäten zu intensivieren. Die Stärkung von Maßnahmen zur Individualprävention ist deshalb ein wichtiges strategisches Ziel. So gestalten der Leistungsbereich und die Prävention der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) diese Aufgabe.

Aktualisierung der Königsteiner Empfehlung: Anpassung der Bewertung der arbeitsbedingten Schwerhörigkeit an die Bedeutung des Gehörs in der Arbeitswelt

Key Facts:
  • Begutachtungsempfehlungen richten sich in erster Linie an ärztliche Sachverständige und bieten diesen eine aktuelle, wissenschaftlich gesicherte Grundlage zu berufskrankheitsspezifischen und unfallversicherungsrechtlichen Fragestellungen
  • Die wesentlichsten Änderungen in der aktualisierten Königsteiner Empfehlung stellen die überarbeiteten Tabellen zur Berechnung des prozentualen Hörverlustes aus Ton- und Sprachaudiogramm dar, durch die die Bewertung des prozentualen Hörverlustes bei der be-ginnenden bis geringgradigen Lärmschwerhörigkeit künftig in den meisten Fällen etwas höher ausfällt
  • In Zukunft ist die Bedeutung der Kombinationswirkung von Lärm mit ototoxischen Arbeitsstoffen weiter zu beobachten und – wenn für die Begutachtung der Lärmschwerhörigkeit validierte Forschungsergebnisse vorliegen – auch darüber zu diskutieren, wie Audiometrieverfahren mit Störgeräuschen eingesetzt werden können

Wissenschaftliche Begründung zum Thema Lungenkrebs durch Passivrauchen

Key Facts:
  • Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ hat empfohlen, Lungenkrebs durch Passivrauchen bei Nierauchenden als neue Berufskrankheit in Anlage 1 der BKV aufzunehmen
  • Für die Anerkennung als Berufskrankheit muss eine versicherte Passivrauchexposition von mindestens 2.000 (μg/m³ Nikotin x Jahre) – in der Regel 40 Jahre – vorliegen
  • Die Unterscheidung zwischen privater und arbeitsbedingter Passivrauchexposition kann im Einzelfall schwierig sein

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat empfohlen, „Lungenkrebs nach langjähriger und intensiver Passivrauchexposition am Arbeitsplatz“ als neue Berufskrankheit in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) aufzunehmen.

Handlungsempfehlung Individualprävention Muskel-Skelett-Erkrankungen – IP MSE

Key Facts:
  • Mit der im Januar 2021 in Kraft getretenen Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts wurde die Individualprävention (IP) stärker in den Fokus zur Verhütung von Berufskrankheiten gerückt
  • Vor diesem Hintergrund wurde das Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) gebeten, bestehende IP-Programme der Unfallversicherungsträger im Bereich Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu sichten und ein Konzept zur Standardisierung und möglichen Erweiterung zu erarbeiten
  • Das Konzept besteht aus zehn Grundbausteinen von IP-MSE-Maßnahmen und wurde nun als IFA-Report veröffentlicht

Eine neue Handlungsempfehlung zur Individualprävention bei arbeitsbezogenen Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) wurde von Fachleuten der Unfallversicherungsträger, DGUV, BG Kliniken und Wissenschaft erarbeitet, um bestehende IP-MSE-Programme zu vereinheitlichen, weiterzuentwickeln und weiteren betroffenen Berufs- und Tätigkeitsgruppen zugänglich zu machen.

Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts ‒ Auswertung der Gesamtstatistik

Key Facts:
  • Die Zahl der Anerkennungen von Hauterkrankungen im Sinne der BK-Nummer 5101 hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr mehr als verzehnfacht
  • Häufigster Grund für die Einstellung einer gemäß § 12 BKV begonnenen Überprüfung ist das fehlende Interesse der versicherten Person
  • Im Jahr 2021 haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand über 100.000 Maßnahmen der Individualprävention erbracht

Anhand der Daten zum BK-Geschehen 2021 lassen sich erste Auswirkungen der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts erkennen. Näher betrachtet werden unter anderem die Anerkennungen bei Berufskrankheiten mit ehemaligem Unterlassungszwang sowie die Stärkung der Individualprävention.

Passivrauchen am Arbeitsplatz – eine neue Berufskrankheit als Herausforderung für die Unfallversicherungsträger

Key Facts:
  • Tabakrauch ist schädlich für den Menschen und kann Krebs erzeugen
  • Nicht rauchende Personen waren auch an Arbeitsplätzen über viele Jahre dem Tabakrauch ungeschützt ausgesetzt
  • Passivrauchen gilt als dritthäufigste Ursache für Lungenkrebs

Über viele Jahre war Tabakrauch in vielen Lebensbereichen allgegenwärtig – auch an Arbeitsplätzen. Die Berufskrankheit "Passivrauchen am Arbeitsplatz" stellt die Unfallversicherungsträger vor die Aufgabe, eine einheitliche und objektive Bewertung der berufsbedingten Belastung zu sichern.

Neues zu asbestbedingten Berufskrankheiten: Update der AWMF-S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten“

Key Facts:
  • Die überarbeitete AWMF-S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten“ wurde im November 2020 veröffentlicht
  • Daran soll sich im ersten Quartal 2021 die Überarbeitung der „Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten – Falkensteiner Empfehlung“ anschließen
  • Das Update der Leitlinie gibt unter anderem Hinweise zur sogenannten Asbestos Airways Disease, zur Anwendung der neuen GLI-Sollwerte, zu Aspekten der akutmedizinischen Versorgung und zur Rehabilitation, zur neuen Berufskrankheit „Eierstockkrebs“ (BK-Nr. 4104) und zu den erweiterten Vorsorgeangeboten der DGUV zur Früherkennung von Lungenkrebs und malignen Mesotheliomen

Krebsrisiko im Feuerwehrdienst – erste Studienergebnisse

Key Facts:
  • Die Pilotstudie der DGUV zeigt, dass persönliche Schutzausrüstungen ihren Zweck erfüllen
  • Die Pilotstudie umfasst allerdings nur eine geringe Zahl an Fallbeispielen
  • Eine abschließende Beurteilung ist erst nach der Hauptstudie möglich

COVID-19 als Berufskrankheit in den Berichtsjahren 2020 und 2021

Key Facts:
  • In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt 120.398 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt
  • In knapp drei Prozent der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long- beziehungsweise Post-COVID dokumentiert
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben bis Ende 2021 insgesamt 87,6 Millionen Euro für Rehabilitations- und Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 als Berufskrankheit erbracht

Die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2021 liegen vor. Die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdreifacht. Dies ist vor allem auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen.

COVID-19 als Berufskrankheit und Unfall – Update 2023

Key Facts:
  • Von Pandemiebeginn bis Ende 2023 wurden über 650.000 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit, Arbeits- oder Schulunfall gemeldet und knapp 400.000 als Versicherungsfall anerkannt
  • In rund 8.150 der anerkannten Fälle wurde die Diagnose Long beziehungsweise Post-COVID dokumentiert; dies entspricht einem Anteil von gut zwei Prozent
  • Für die Rehabilitation und Entschädigung der Personen mit einer anerkannten COVID-19-Erkrankung haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bis Ende 2023 insgesamt 486 Millionen Euro aufgewendet

Erste Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts

Key Facts:
  • Durch den Wegfall des Unterlassungszwangs werden mehr Berufskrankheiten anerkannt
  • Maßnahmen der Individualprävention stehen im Fokus
  • Die Unfallversicherungsträger müssen die Versicherten mit einer anerkannten Berufskrankheit, die weiterhin einer gefährdenden Tätigkeit nachgehen, umfassend aufklären

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) berichtet über ihre Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts (BK-Recht) und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.

Therapie maligner Mesotheliome – neue Ansätze

Key Facts:
  • Neue Therapieansätze und Biomarker zur Früherkennung haben die Optionen erweitert, maligne Mesotheliome zu diagnostizieren und zu behandeln
  • Gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft hat die DGUV die Etablierung von zertifizierten Mesotheliomzentren konzipiert
  • In den Mesotheliomzentren sollen Sprechstunden etabliert werden, in denen betroffene Versicherte eine interdisziplinär ausgerichtete Beratung rund um Fragen der Diagnostik und Therapie maligner Mesotheliome erhalten

In den vergangenen Jahren wurden für Mesotheliome medizinische Behandlungen neu entwickelt oder optimiert, die im Zusammenspiel mit neuen Biomarkern wichtige Bausteine für die Früherkennung und moderne Behandlungskonzepte sein können. Der Beitrag beleuchtet den Status quo der Diagnostik und Therapie dieser Tumoren, die häufig Folge einer beruflichen Asbestexposition sind, und gibt einen Ausblick.

Statistische Auswertung der 2020 als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen

Key Facts:
  • Im Jahr 2020 wurden insgesamt 18.065 COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit (BK-Nr. 3101) anerkannt
  • Die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben 2020 insgesamt rund 6,4 Millionen Euro für Rehabilitations- und Rentenleistungen in Zusammenhang mit COVID-19 erbracht
  • In knapp 98 Prozent der Fälle hat die Infektion in Bereichen des Gesundheitsdienstes stattgefunden

Die Daten zum Berufskrankheitengeschehen 2020 zeigen, dass sich die Anzahl der anerkannten Berufskrankheiten (BK) insgesamt gegenüber dem Vorjahr verdoppelt hat. Dies ist auf die als Berufskrankheit anerkannten COVID-19-Erkrankungen zurückzuführen. Der folgende Beitrag liefert statistische Hintergrundinformationen.