Schwerpunkt
Ausgabe 9/2020

Wearables und Smart Devices

Schwerpunkt

Einsatz von Wearables im Arbeitsschutz

Key Facts:
  • Tragbare Minicomputer und Messgeräte, besser bekannt als Wearables, finden Einzug in den Arbeitsschutz zur Analyse des Bewegungsverhaltens und zur Gefährdungsbeurteilung physischer Belastung am Arbeitsplatz
  • Risikobeurteilungen von technischen Anlagen, Gefährdungsbeurteilungen an Arbeitsplätzen und Sicherheitsunterweisungen von Beschäftigten können mit Techniken virtueller Realität (VR) unterstützt werden
  • Wearables werden zur Analyse des Blickverhaltens in Arbeitsprozessen für die ergonomische Gestaltung von Mensch-System-Interaktionen genutzt

Datenbrillen in der Arbeitswelt – Hintergrund, Herausforderungen und Fragestellungen für die Prävention

Key Facts:
  • Datenbrillen können vielseitig als Arbeitsmittel verwendet werden, da – anders als bei anderen mobilen Geräten – die Hände frei bleiben und die Arbeitsinformationen im Sichtfeld angezeigt werden
  • Für einen gesunden und sicheren betrieblichen Einsatz von Datenbrillen ist entscheidend, ob diese für den betreffenden Anwendungsfall ein passendes Arbeitsmittel darstellen (Task-Technology-Fit)
  • Aufgrund des innovativen Charakters besteht für die Arbeit mit Datenbrillen Forschungsbedarf hinsichtlich arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, rechtlicher Anforderungen und Gestaltungshinweisen

Datenbrillen sollen effizientere, mobilere und flexiblere Arbeitsprozesse ermöglichen. Dabei können jedoch neue Gefährdungen und Belastungen für die Beschäftigten auftreten, die arbeitswissenschaftlich noch nicht hinreichend untersucht oder normativ abgebildet sind. Wie lässt sich also die Arbeit mit Datenbrillen aktuell sicher und gesund gestalten?

Drohne am Bau – Bewahrerin vor Gefahren?

Key Facts:
  • Während der kommerzielle Einsatz von Drohnen aktuell weit hinter dem privaten liegt, weisen die Prognosen auf einen sehr starken Zuwachs hin
  • Neben ihrer ursprünglichen Verwendung für Bildaufnahmen erfassen Drohnen auch zusätzliche Daten, die für umfangreiche Anwendungen genutzt werden können
  • Die BG BAU sucht nach Wegen, den Einsatz von Drohnen sicherer zu machen und Anwendungsmöglichkeiten auszuweiten, um den Aufenthalt von Menschen in Gefahrenbereichen zu reduzieren

Drohnen begegnen uns im Privaten und noch selten im beruflichen Alltag. Die kommerzielle Nutzung von Drohnen bietet viele Möglichkeiten, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Damit befasst sich derzeit auch die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU).

Rechtliche Aspekte des betrieblichen Einsatzes von Wearables

Key Facts:
  • Der Einsatz von Wearables generiert personenbezogene Daten, die dem Beschäftigtendatenschutz unterliegen
  • Das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Beschäftigten ist nur dann gewahrt, wenn dabei die betrieblichen Interessen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu einem sachgerechten Ausgleich gebracht werden
  • Die Verwendung von Wearables ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn sie eine Rundumüberwachung der Beschäftigten ermöglicht

Wearables optimieren betriebliche Abläufe. Sie generieren jedoch personenbezogene Daten der Verwendenden und haben daher eine erhebliche Relevanz für den Beschäftigtendatenschutz. Es besteht ein rechtliches Spannungsverhältnis zwischen dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten und der technischen Notwendigkeit des betrieblichen Einsatzes.

Smarte persönliche Schutzausrüstung (PSA) – Herausforderung für Entwicklung, Normung und Prüfung

Key Facts:
  • Smarte PSA erhöht das Schutzniveau durch Einsatz von elektronischen Elementen oder neuartigen Materialien
  • Erst die finale Kombination aller Bestandteile ist die smarte PSA, die bewertet und geprüft werden muss
  • Normen für smarte PSA müssen noch erarbeitet werden

Smarte PSA interagiert mit der Umgebung und erzeugt dadurch eine höhere Schutzwirkung. Manche Lösungen versprechen erhöhten Tragekomfort. Das neue Gebiet ist hoch dynamisch – noch lernen alle Beteiligten, das Potenzial der Produkte voll auszunutzen.

Einführung tragbarer Technologie für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Singapur

Key Facts:
  • Wearables können zur Verbesserung der Arbeitssicherheit von Beschäftigten beitragen
  • Sie können das Risiko einer Erkrankung am Arbeitsplatz minimieren, beispielsweise die Ansteckung mit SARS-CoV-2 in der Klinik
  • Tragbare Technologien haben ein großes Potenzial, aber es gibt noch einige Herausforderungen, zum Beispiel hinsichtlich Sicherheit, Datenschutz und Vertrauen der Beschäftigten

Wearables wie Smartwatches und Fitnesstracker gehören in Singapur mittlerweile zu den alltäglichen Accessoires vieler Menschen. Wearables, die Arbeitsplätze sicherer und effizienter machen können, verbreiten sich hingegen nur langsam. Was hält Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ab, sich deren Vorteile zunutze zu machen?

Einsatz von Wearables aus Sicht des Arbeitsschutzes – Kompetenz und Erfahrungen in Indien

Key Facts:
  • Der bislang zurückhaltende Markt für Wearables in Indien ist seit 2015 insbesondere bei Smartwatches, Fitnessarmbändern und Kopfhörern auf Wachstumskurs
  • Tragbare Technologien können dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten zu überwachen und zu verbessern
  • In indischen Unternehmen kommen hierfür zusätzlich zu Wearables verstärkt smarte Textilien zum Einsatz

Der Beitrag gibt eine Übersicht über den seit 2015 wachsenden Markt für Wearables in Indien und zeigt exemplarisch deren Einsatz für mehr Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten einiger indischer Unternehmen auf.

Wearables und verhaltensorientierte Sicherheit im Rahmen des unterstützenden Sicherheitssystems SSS in Japan

Key Facts:
  • Der Einsatz eines unterstützenden Sicherheitssystems (Safeguarding Supportive System – SSS) beim Mensch-Maschine-Kontakt reduziert die Belastungen der Beschäftigten
  • Ein SSS verhindert menschliches Fehlverhalten und trägt zu einer erhöhten Sicherheit am Arbeitsplatz bei
  • Mithilfe der Verhaltensanalyse zeigte sich die Wirksamkeit des SSS zur Risikominderung und zur Aufrechterhaltung der Produktivität

In Japan entwickeln und überprüfen Forscher neuartige Systeme für mehr Arbeitssicherheit auf Basis von Wearables und Clouds. Wie kann Informations- und Kommunikationstechnik den unberechtigten Zutritt zu Arbeitsbereichen verhindern? Lässt sich das Verhalten von Beschäftigten voraussagen und beeinflussen? Kann die innovative Technik Arbeitsunfälle verhindern, ohne den Datenschutz zu vernachlässigen?

Agenda

Kommunikation im Gesundheitsbereich: Neue Wege in der Versorgung von Patientinnen und Patienten

Key Facts:
  • Im Kommunikationsnetz von Behandelnden und Behandelten gibt es unterschiedliche Per-spektiven und Prioritäten
  • In der interprofessionellen Kommunikation glauben Beteiligte, dass sie Informationen besser übermitteln, als das Personen einschätzen, die die Informationen empfangen
  • Patientinnen und Patienten geben den Behandelnden einen hohen Vertrauensvorschuss und fühlen sich zumeist gut informiert, aber manchmal schlecht eingebunden

Kommunikation ist ein bedeutsamer und – wie frühere Studien belegen – für den Erfolg relevanter Aspekt innerhalb der Behandlung von Patientinnen und Patienten. Anhand der Befragung der Klinik Bad Hersfeld konnte ein umfassendes Bild zu deren Wahrnehmung dieser Kommunikationsstrukturen gewonnen werden.

Regress nach §§ 110 Abs. 1, 111 SGB VII bei Verstößen gegen das JArbSchG

Key Facts:
  • Jugendliche befinden sich in einer Entwicklungsphase, in der sie eine erhöhte Risikobereitschaft aufweisen und Gefahren nicht immer erkennen können beziehungsweise unterschätzen
  • Daher besteht für Jugendliche ein erhöhter Arbeitsschutz, der durch die erhöhten Sicherheitsvorschriften des JArbSchG vom Gesetzgeber festgelegt wurde
  • Häufig haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die durch den Gesetzgeber zugewiesene Verantwortung für die Gesundheit von jugendlichen Beschäftigten und müssen bei einem grob verschuldeten Unfall haften

Ob ein Regress nach §§ 110 Abs. 1, 111 Sozialgesetzbuch (SGB) VII gegen einen haftungsprivilegierten Schädiger bei Verstößen gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) möglich ist, ist bisher in der Rechtsprechung nicht geklärt. Diese Tatsache schließt einen Regress des Sozialversicherungsträgers nicht aus.

Die Auslandsunfallversicherung unterliegt nicht der Versicherungssteuer bei Unfällen im Ausland

Entgelte für Auslandsunfallversicherungen im Sinne von § 140 Abs. 2 SGB VII für Beschäftigte, die bei Tätigkeit im Ausland weder aufgrund des Territorialprinzips noch nach den Regelungen der sogenannten Ausstrahlung (vgl. § 4 SGB IV) oder des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts unter Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, unterliegen nicht der Versicherungssteuerpflicht gemäß § 1 Versicherungssteuergesetz (VersStG.)