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Schwerpunkt
Ausgabe 6/2025

100 Jahre Berufskrankheiten-Verordnung

Schwerpunkt

100 Jahre Berufskrankheiten-Verordnung – die Geschichte der Berufskrankheiten

Key Facts:
  • Die industrielle Revolution verursachte neben Innovation und Wirtschaftswachstum auch soziale und gesundheitliche Probleme der Beschäftigten
  • Arbeitsmedizin, Unfallversicherungsträger und Gesetzgeber spannten das Netz der sozialen Sicherung mit der Einführung von Berufskrankheiten weiter
  • Das System des wissenschaftsbasierten Berufskrankheitenrechts wurde seither weiter ausgebaut und gestärkt

Beim Vorliegen aller Voraussetzungen können mit Stand heute 85 Erkrankungen nach der Berufskrankheitenliste anerkannt werden. Bis dahin war es ein langer Weg, der bereits im 17. Jahrhundert begann.

Ein Beispiel für die erfolgreiche Arbeit der Selbstverwaltung

Key Facts:
  • Die Verabschiedung des 7. SGB IV-Änderungsgesetzes war eine wichtige Wegmarke für die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts
  • Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung erarbeitete Vorschläge zu notwendigen Veränderungen im Berufskrankheitenrecht
  • Das Weißbuch der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter hat den Gesetzgeber überzeugt, er hat die Vorschläge des Weißbuches in weiten Teilen aufgegriffen

Vor 100 Jahren wurde die erste Berufskrankheiten-Verordnung verabschiedet. Von damals elf ist die Zahl auf aktuell 85 Erkrankungen in der Berufskrankheitenliste gestiegen. Diese Fortschreibung hat die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfolgreich begleitet, zuletzt mit dem „Weißbuch zur Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts“.

100 Jahre Berufskrankheiten aus richterlicher Sicht

Key Facts:
  • Berufskrankheitenverfahren sind in der richterlichen Praxis quantitativ von eher geringer Bedeutung
  • Qualitativ stellen sie eine besondere Herausforderung dar
  • Bei nahezu unbeschränkten Ermittlungsmöglichkeiten ist oftmals vor allem das Finden der oder des richtigen Sachverständigen das entscheidende Problem

Berufskrankheiten (BKen) sind seit kurz nach ihrer Einführung vor 100 Jahren durch die „Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten“ vom 12. Mai 1925 (RGBl. I S. 69) Gegenstand richterlicher Entscheidungen. Der Beitrag will die Bedeutung von BKen für die richterliche Praxis aufzeigen.

Individualprävention in der Berufsdermatologie – ein Update

Key Facts:
  • Mit dem von der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten „Hautarztverfahren“, der verwaltungsseitigen Handlungsanleitung „Verfahren Haut“ und den stationären Heilbehandlungen nach dem „Osnabrücker Modell“ existieren bereits bewährte Instrumente zur individuellen Prävention von berufsbedingten Hauterkrankungen
  • Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Unfallversicherungsträgern, Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Hautärztinnen und Hautärzten ist entscheidend für den Erfolg der individuellen Prävention
  • Kontinuierliche Forschung und Verfahrensoptimierungen sind notwendig, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen erfolgreich zu meistern

Fortschritte in der Ermittlung und Bewertung der Einwirkung von Berufskrankheiten

Key Facts:
  • Durch die trägerübergreifende Zusammenarbeit in der gesetzlichen Unfallversicherung entstehen einheitliche und wissensbasierte Standards in der Ermittlung und Bewertung der Einwirkung von Berufskrankheiten (BK)
  • Einheitliche Werkzeuge wie Handlungsempfehlungen, digitale Berechnungstools oder Einwirkungskataster verbessern die Qualität der BK-Ermittlung
  • Neue Konzepte in der Qualifizierung der BK-Ermittelnden fördern den Wissenstransfer und den Ausbau von fachlichen Netzwerken

Zufriedenheit von Schwersterkrankten mit der Nachgehenden Betreuung der BG BAU

Key Facts:
  • Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) betreut jährlich mehr als 1.000 Schwersterkrankte im Rahmen der Nachgehenden Betreuung
  • Die Versicherten betonen die Freundlichkeit und Kompetenz der Mitarbeitenden der BG BAU und empfinden den engen persönlichen Kontakt als hilfreich und wertschätzend
  • Ansatzpunkte zur Verbesserung des Angebots bestehen am ehesten in der Erreichbarkeit und der Information zu Unterstützungsmöglichkeiten

Die BG BAU hat eine Zufriedenheitsbefragung ihrer schwersterkrankten Versicherten durchgeführt, die im Rahmen der Nachgehenden Betreuung unterstützt werden. Die Ergebnisse und Ableitungen der Befragung werden vorgestellt.

Die Geschichte der Infektionen als Berufskrankheit

Key Facts:
  • 1929 wurde die Liste der Berufskrankheiten auf Infektionskrankheiten ausgedehnt, das war die Geburtsstunde der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Zunächst Tuberkulose, dann Hepatitis B und C waren die größten Risiken für Beschäftigte im Gesundheitswesen
  • COVID-19 hat eine bis dahin nie erreichte Zahl von Verdachtsmeldungen und Anerkennungen ausgelöst

Die Geschichte der Infektionskrankheiten, die als Berufskrankheit bei Beschäftigten im Gesundheitswesen anerkannt werden können, spiegelt auch die Fortschritte in medizinischer Diagnostik und Behandlung. Die jüngste Herausforderung, COVID-19, wird das Gesundheitssystem und die Unfallversicherung noch lange beschäftigen.

Stationäre Rehabilitation nach berufsbedingter SARS-CoV-2-Infektion

Key Facts:
  • Das Forschungsprojekt untersuchte Auswirkungen von COVID-19 als BK-Nr. 3101 oder Arbeitsunfall auf die körperliche Belastbarkeit, neuropsychische Gesundheit und Arbeitsfähigkeit
  • Direkt im Anschluss an ein stationäres Heilverfahren zeigen sich Verbesserungen im Bereich der körperlichen Belastbarkeit, psychischen Gesundheit und der kognitiven Fähigkeiten
  • Bei hoher Arbeitsunfähigkeitsrate verändert sich die subjektive Wahrnehmung der Arbeitsfähigkeit über die Zeit kaum und ist auch weiterhin zumeist stark eingeschränkt

30 Jahre BGN-Präventionsprogramm – Bäckerasthma im Wandel der Zeit

Key Facts:
  • Mehlstaub ist die häufigste Ursache der Berufskrankheit (BK) Nr. 4301
  • Eine fundierte persönliche Entscheidung zur beruflichen Zukunft unter Einbeziehung von Lebensalter, Gesundheitsgefahren, psychosozialen und betrieblichen Faktoren bleibt Voraussetzung für den langfristigen Präventionserfolg
  • Der interdisziplinäre Präventionsansatz mit Staubminderung im Betrieb, ärztlicher Therapie sowie einer Schulung der Betroffenen ist elementar

Das Programm der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zur Individualprävention bei Bäckerasthma wurde 1994 als umfassendes Routineverfahren eingeführt. Seitdem wurde das Verfahren kontinuierlich weiterentwickelt und an rechtliche Reformen, den medizinischen Fortschritt, arbeitstechnische Innovationen und den Strukturwandel der Branche angepasst.

Psychische Störungen als Berufskrankheit? Ausblick auf zukünftige Herausforderungen

Key Facts:
  • Die Ursachen für psychische Störungen liegen in der Regel in einer Kombination aus individueller Veranlagung und der Lebenssituation von Menschen
  • Arbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lebenssituation von Beschäftigten und kann einen signifikanten Einfluss auf die Psyche haben
  • Immer wieder stellt sich daher die Frage, ob in einzelnen Fällen nicht auch eine Anerkennung als Berufskrankheit infrage kommt

Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage aufgrund psychischer Störungen ist in den vergangenen 20 Jahren gestiegen. Neben verbesserter Diagnostik und größerer Akzeptanz für das Thema werden auch private Belastung sowie psychische Belastung bei der Arbeit als Ursachen diskutiert. Kann die Arbeitsbelastung im Einzelfall Ausgangspunkt für die Anerkennung einer Berufskrankheit sein?

Agenda

„Wir wollen unser System als Best Practice bekannt machen“

Key Facts:
  • Am 3. Juni 2025 wurde Hans-Peter Kern zum Vorsitzenden des Vorstandes der DGUV auf Versichertenseite in Nachfolge von Manfred Wirsch gewählt. In diesem Interview berichten Hans-Peter Kern und Manfred Wirsch über die Entwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung, deren aktuelle Herausforderungen und mögliche Handlungsoptionen.

Das System der Selbstverwaltung ermöglicht Mitbestimmung zu Kernthemen dieser Zeit – sei es in Fragen der Politik, der Prävention oder der Rehabilitation. Der neue und der ehemalige Vorstandsvorsitzende der DGUV im Austausch über die Arbeit der Selbstverwaltung und gelebte Demokratie.

Grob fahrlässige Herbeiführung einer Explosion bei Teppich-Klebearbeiten

Werden Teppich-Klebearbeiten mit einem lösemittelhaltigen Gefahrstoff ausgeführt, obwohl im Nebenraum ein an einer Propangasflasche angeschlossener Ofen mit offener Flamme betrieben wird, und kommt es dadurch zu einer Explosion mit Verletzten, kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber und Arbeitgebervertreter erfolgreich gemäß §§ 110 f. SGB VII in Regress nehmen.