Überwachung und Beratung sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Unfallversicherung
Über die Betriebsbesichtigung hinaus, die als „Türöffner“ dient, werden weitere Präventionsleistungen eingesetzt, um Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorzubeugen
Übergeordnetes Ziel ist die nachhaltige Durchsetzung von wirksamen Maßnahmen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der betrieblichen Kultur der Prävention