Schwerpunkt
Hautveränderungen bei einer COVID-19-Erkrankung und einem Post-COVID-Syndrom
Key Facts:
- Eine Hautbeteiligung bei einer SARS-CoV-2-Infektion betrifft zwischen fünf und 20 Prozent der Patientinnen und Patienten
- Hautmanifestationen im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen bilden sich in der Regel zurück
- Dauerschädigungen der Haut können im Zusammenhang mit einer beruflich bedingten SARS-CoV-2-Infektion im Rahmen der Berufskrankheit (BK) 3101 anerkannt werden
Was passiert im Immunsystem bei einer Post-COVID-Erkrankung?
Key Facts:
- Post-COVID als Langzeitfolge einer SARS-CoV-2-Infektion ist – wie zu erwarten – auch bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zu beobachten
- Bei Post-COVID scheinen die Regulationsmechanismen für die Reaktionen des Immunsystems auf einen Erreger außer Kontrolle geraten zu sein
- Das Projekt „Post-COVID und Immunsystem“ des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) untersucht Zusammenhänge zwischen dem Immunstatus und den aktuell noch vorliegenden Beschwerden sowie dem Gesundheitszustand nach einer SARS-CoV-2-Infektion
Erste Erfahrungen mit Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit
Key Facts:
- Beschäftigte der Bauwirtschaft sind Belastungen der Hüftgelenke durch Heben und Tragen schwerer Lasten in besonderem Maße ausgesetzt
- Die Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der beruflichen Hüftgelenksbelastung und dem Auftreten einer Hüftgelenksarthrose stellt die Unfallversicherungsträger vor Herausforderungen
- Es wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Bewertung einer beruflichen Verursachung in Analogie zur BK-Nummer 2112 heranzuziehen
Hautschutz mit System: Das bietet die BGN ihren Versicherten
Key Facts:
- Nach dem Wegfall des Unterlassungszwangs fordert der Gesetzgeber eine Stärkung der Individualprävention
- Im Rahmen ihrer vielfältigen Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen bietet die BGN ihren Versicherten deshalb ein neues Modul an – den „Individuellen Beratungstag Haut“
- Das Feedback der Versicherten auf das auf den Einzelfall zugeschnittene interdisziplinäre Beratungsangebot ist durchweg positiv
Präventionsangebot der BGN bei Wirbelsäulenerkrankungen
Key Facts:
- In der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 19. Juli 2021 wurde Versicherten der BGN das Modellprojekt § 3 Wirbelsäulenerkrankung angeboten
- Eine einwöchige Kompaktmaßnahme mit weiterer Physio- und Sporttherapie führte zu positiven Ergebnissen bei den Teilnehmenden
- Die BGN hält zukünftig ein optimiertes multimodales Therapie- und Präventionsprogramm für Personen mit Wirbelsäulenerkrankungen vor
Aus Betroffenen Beteiligte machen – der neue § 9 Abs. 4 SGB VII
Key Facts:
- § 9 Abs. 4 Satz 2 SGB VII statuiert eine besondere Aufklärungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Versicherten über die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen
- Die persönliche, individuelle Beratung vor Ort am Arbeitsplatz stellt eine besonders effektive, allerdings auch aufwendige Interventionsmaßnahme dar
- Versicherte aktiv einzubinden, Wissen und Verständnis in einer Begegnung auf Augenhöhe im persönlichen Kontakt zu vermitteln und die Möglichkeit für Rück- und Verständnisfragen zu geben, macht Versicherte handlungssicher und stärkt gleichzeitig ihre Eigenverantwortung
Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts ‒ Auswertung der Gesamtstatistik
Key Facts:
- Die Zahl der Anerkennungen von Hauterkrankungen im Sinne der BK-Nummer 5101 hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr mehr als verzehnfacht
- Häufigster Grund für die Einstellung einer gemäß § 12 BKV begonnenen Überprüfung ist das fehlende Interesse der versicherten Person
- Im Jahr 2021 haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand über 100.000 Maßnahmen der Individualprävention erbracht
Erste Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts
Key Facts:
- Durch den Wegfall des Unterlassungszwangs werden mehr Berufskrankheiten anerkannt
- Maßnahmen der Individualprävention stehen im Fokus
- Die Unfallversicherungsträger müssen die Versicherten mit einer anerkannten Berufskrankheit, die weiterhin einer gefährdenden Tätigkeit nachgehen, umfassend aufklären