Schwerpunkt
Ausgabe 10/2022

Individualprävention

Schwerpunkt

Hautveränderungen bei einer COVID-19-Erkrankung und einem Post-COVID-Syndrom

Key Facts:
  • Eine Hautbeteiligung bei einer SARS-CoV-2-Infektion betrifft zwischen fünf und 20 Prozent der Patientinnen und Patienten
  • Hautmanifestationen im Zusammenhang mit COVID-19-Erkrankungen bilden sich in der Regel zurück
  • Dauerschädigungen der Haut können im Zusammenhang mit einer beruflich bedingten SARS-CoV-2-Infektion im Rahmen der Berufskrankheit (BK) 3101 anerkannt werden

Sowohl bei einer akuten SARS-CoV-2-Infektion als auch bei Long-/Post-COVID-Erkrankungen kann es zu Hautveränderungen kommen, die über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben können. Die meisten bilden sich zurück und sind auf die Akutphase beschränkt. Beschrieben werden die häufigsten Hautmanifestationen, die im Rahmen einer SARS-CoV-2-Infektion auftreten können.

Was passiert im Immunsystem bei einer Post-COVID-Erkrankung?

Key Facts:
  • Post-COVID als Langzeitfolge einer SARS-CoV-2-Infektion ist – wie zu erwarten – auch bei Beschäftigten im Gesundheitswesen zu beobachten
  • Bei Post-COVID scheinen die Regulationsmechanismen für die Reaktionen des Immunsystems auf einen Erreger außer Kontrolle geraten zu sein
  • Das Projekt „Post-COVID und Immunsystem“ des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA) untersucht Zusammenhänge zwischen dem Immunstatus und den aktuell noch vorliegenden Beschwerden sowie dem Gesundheitszustand nach einer SARS-CoV-2-Infektion

Nicht nur die akuten Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion, sondern auch die bei einigen Infizierten auftretenden gesundheitlichen Langzeitfolgen werden immer bedeutsamer. Bislang gibt es keine gesicherten Erkenntnisse über den genauen Krankheitsmechanismus. Das IPA-Projekt „Post-COVID und Immunsystem“ versucht hier über Zusammenhänge aufzuklären.

Erste Erfahrungen mit Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit

Key Facts:
  • Beschäftigte der Bauwirtschaft sind Belastungen der Hüftgelenke durch Heben und Tragen schwerer Lasten in besonderem Maße ausgesetzt
  • Die Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der beruflichen Hüftgelenksbelastung und dem Auftreten einer Hüftgelenksarthrose stellt die Unfallversicherungsträger vor Herausforderungen
  • Es wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Bewertung einer beruflichen Verursachung in Analogie zur BK-Nummer 2112 heranzuziehen

Bei der Bewertung von Versicherungsfällen neuer Berufskrankheiten ergeben sich in der Regel eine Reihe offener Fragen und Unsicherheiten. So auch bei der neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommenen Nummer 2116. Die bisherigen Erfahrungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden mit dem Ziel der Ableitung von Umsetzungsvorschlägen dargestellt.

Hautschutz mit System: Das bietet die BGN ihren Versicherten

Key Facts:
  • Nach dem Wegfall des Unterlassungszwangs fordert der Gesetzgeber eine Stärkung der Individualprävention
  • Im Rahmen ihrer vielfältigen Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen bietet die BGN ihren Versicherten deshalb ein neues Modul an – den „Individuellen Beratungstag Haut“
  • Das Feedback der Versicherten auf das auf den Einzelfall zugeschnittene interdisziplinäre Beratungsangebot ist durchweg positiv

Um die Individualprävention zu stärken, hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) ein neues Angebot geschaffen für Versicherte, die an berufsbedingten Hauterkrankungen leiden. Bei einem „Individuellen Beratungstag Haut“ können Versicherte alle offenen Fragen zu ihrer Hautkrankheit klären.

Präventionsangebot der BGN bei Wirbelsäulenerkrankungen

Key Facts:
  • In der Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 19. Juli 2021 wurde Versicherten der BGN das Modellprojekt § 3 Wirbelsäulenerkrankung angeboten
  • Eine einwöchige Kompaktmaßnahme mit weiterer Physio- und Sporttherapie führte zu positiven Ergebnissen bei den Teilnehmenden
  • Die BGN hält zukünftig ein optimiertes multimodales Therapie- und Präventionsprogramm für Personen mit Wirbelsäulenerkrankungen vor

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat aus einem Modellprojekt individualpräventive Maßnahmen zur Verhaltensprävention von Erkrankungen der Lendenwirbelsäule entwickelt, die im folgenden Beitrag vorgestellt werden.

Aus Betroffenen Beteiligte machen – der neue § 9 Abs. 4 SGB VII

Key Facts:
  • § 9 Abs. 4 Satz 2 SGB VII statuiert eine besondere Aufklärungspflicht der Unfallversicherungsträger gegenüber den Versicherten über die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Gefahren und mögliche Schutzmaßnahmen
  • Die persönliche, individuelle Beratung vor Ort am Arbeitsplatz stellt eine besonders effektive, allerdings auch aufwendige Interventionsmaßnahme dar
  • Versicherte aktiv einzubinden, Wissen und Verständnis in einer Begegnung auf Augenhöhe im persönlichen Kontakt zu vermitteln und die Möglichkeit für Rück- und Verständnisfragen zu geben, macht Versicherte handlungssicher und stärkt gleichzeitig ihre Eigenverantwortung

Die Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts beinhaltet für die Unfallversicherung den Auftrag, ihre Präventionsaktivitäten zu intensivieren. Die Stärkung von Maßnahmen zur Individualprävention ist deshalb ein wichtiges strategisches Ziel. So gestalten der Leistungsbereich und die Prävention der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) diese Aufgabe.

Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts ‒ Auswertung der Gesamtstatistik

Key Facts:
  • Die Zahl der Anerkennungen von Hauterkrankungen im Sinne der BK-Nummer 5101 hat sich im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr mehr als verzehnfacht
  • Häufigster Grund für die Einstellung einer gemäß § 12 BKV begonnenen Überprüfung ist das fehlende Interesse der versicherten Person
  • Im Jahr 2021 haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand über 100.000 Maßnahmen der Individualprävention erbracht

Anhand der Daten zum BK-Geschehen 2021 lassen sich erste Auswirkungen der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts erkennen. Näher betrachtet werden unter anderem die Anerkennungen bei Berufskrankheiten mit ehemaligem Unterlassungszwang sowie die Stärkung der Individualprävention.

Erste Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts

Key Facts:
  • Durch den Wegfall des Unterlassungszwangs werden mehr Berufskrankheiten anerkannt
  • Maßnahmen der Individualprävention stehen im Fokus
  • Die Unfallversicherungsträger müssen die Versicherten mit einer anerkannten Berufskrankheit, die weiterhin einer gefährdenden Tätigkeit nachgehen, umfassend aufklären

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) berichtet über ihre Erfahrungen mit der Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts (BK-Recht) und gibt einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.

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