Eine flächendeckende Kontrolldichte bei der Überwachung von Betrieben ist ein nicht erreichbares Ziel
Die Compliance im Arbeitsschutz ist abhängig davon, ob Betriebe die Sinnhaftigkeit der gesetzlichen Anforderungen erkennen und verstehen
Der Wirkungsgrad von Betriebsbesichtigungen lässt sich durch risikoorientierte Ansätze, intelligente Außendienstanwendungen und flankierenden Einsatz weiterer Präventionsleistungen steigern
Gesunde Arbeit und gelingende Qualifizierung basieren auf vergleichbaren Wertesystemen
Werte für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit lassen sich von außen nicht wie Fakten vermitteln oder bei anderen entwickeln
Erfolgreiche Qualifizierung für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beginnt mit einer Wertereflexion und -entwicklung bei den Unfallversicherungsträgern selbst
Aufgrund der menschengemachten Erderwärmung werden Wetterextreme wie Hitzewellen, Dürre und Starkregen in Deutschland bereits Mitte des Jahrhunderts häufiger auftreten
Nur mit einer drastischen Reduktion der Treibhausgasemissionen werden die klimatischen Veränderungen noch in einem beherrschbaren Rahmen bleiben
Damit Menschen auch in Zukunft sicher und gesund arbeiten und lernen können, müssen diese absehbaren Veränderungen in der Planung von Gebäuden, Stadtteilen und des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes berücksichtigt werden
Branchenspezifische Konkretisierungen des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen beim Wiederanlaufen nach dem Lockdown
Agile Formen der Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger untereinander und mit weiteren Akteuren haben eine schnelle Reaktionsfähigkeit bei hoher Qualität der Präventionsleistungen gefördert
Die SARS-CoV-2-Pandemie wird die gesetzliche Unfallversicherung verändern.
Der neue Muster-Handlungsleitfaden „Überwachung und Beratung während der Corona-Pandemie“ der DGUV kann den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger als Rahmen für den Außendienst der Aufsichtspersonen in der aktuellen epidemischen Lage dienen
Bei ihrer Tätigkeit müssen die Aufsichtspersonen umsichtig und verantwortungsbewusst ihren Beitrag zum Infektionsschutz leisten – Fremdschutz und Eigenschutz sind wichtig
Notwendig ist die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten – der Unternehmen, Versicherten, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie der Behörden von Bund und Ländern
Für beruflich bedingte Hauterkrankungen existieren bereits gut etablierte Maßnahmen der Individualprävention
Eine frühzeitige Meldung und Einleitung der Individualprävention sind entscheidend für deren Wirksamkeit
Durch Wegfall des Unterlassungszwangs werden sich voraussichtlich Änderungen im bisherigen Melde- und Berichtswesen, in der Heilverfahrensstruktur, der Begutachtung und Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ergeben
Schwere Arbeitsunfälle im Handel und in der Warenlogistik basieren auf wenigen Unfallszenarien (wobei auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle – ohne Abstürze – knapp 50 Prozent entfallen)
Das Risiko, schwer zu verunfallen, steigt mit zunehmendem Alter
Zielgerichtete Überwachung und Beratung baut auf den Erkenntnissen des branchenspezifischen Unfallgeschehens auf
Wenn allein private Beweggründe für die tätliche Auseinandersetzung verantwortlich sind, ist ein Arbeitsunfall abzulehnen
Auch ein Angriff unter Kollegen und Kolleginnen kann ein Arbeitsunfall sein; es kommt auf den sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit an
Fortgesetzte psychische Gewalteinwirkung, etwa in Form von Mobbing, erfüllt grundsätzlich weder die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls noch die einer Berufskrankheit
Die Präventionsstrategie „VISION ZERO. Null Unfälle – gesund arbeiten!“ der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) startete im Jahr 2014
Zielvorgabe war, die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle und neuer Unfallrenten innerhalb von zehn Jahren deutlich zu reduzieren, mindestens jedoch zu halbieren
Nach neun Jahren zieht die BG RCI eine Zwischenbilanz
Gewalt gegenüber Einsatz- oder Vollzugskräften, Mitarbeitenden in Stadtverwaltungen, Klinikpersonal oder Lehrkräften – in den vergangenen Jahren ist ein deutliches Bewusstsein für diese Missstände entstanden
Kernelemente der Initiative „Mehr Schutz und Sicherheit von Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ des Landes Nordrhein-Westfalen sind berufsgruppenübergreifende Präventionsmaterialien und das Netzwerk #sicherimDienst
Das Netzwerk #sicherimDienst bietet Möglichkeiten zu einem umfassenden Austausch rund um das Thema „Gewaltschutz am Arbeitsplatz“
Die Aufmerksamkeit, die das Thema derzeit erfährt, kann als Chance für die betriebliche Aufklärungsarbeit genutzt werden
Führungskräfte müssen handeln, sobald Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Versicherte nicht in der Lage sind, Arbeiten gefahrlos auszuführen – unabhängig davon, welche Ursachen die Verhaltensauffälligkeiten haben
Grundsätzlich gelten für Cannabis die gleichen betrieblichen Präventionsmöglichkeiten wie für andere Suchtmittel auch
Der iga.Report 40 untersucht die Wirksamkeit und den Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention
Für die Prävention von Stress und psychischen Störungen gibt es eine Reihe gut erprobter Ansätze
Für Maßnahmen des Arbeitsschutzes zeigen Übersichtsstudien einen positiven Nutzen für Beschäftigte und Unternehmen
Neben anderen Faktoren beeinflussen die Unterstützung durch Führungskräfte sowie die Einbindung der Beschäftigten den Erfolg von Maßnahmen nachweislich
Sommerliche Wärme hat keinen direkten Einfluss auf Tätigkeiten unter extremer Hitzebelastung (Hitzearbeit)
Viele Arbeitsplätze unterliegen jedoch dem Einfluss der sommerlichen Wärme; für Zeiträume mit besonders hohen Außentemperaturen sind meist zusätzliche Maßnahmen erforderlich (klimabelastete Arbeitsplätze)
An Arbeitsplätzen, an denen durch einen betriebstechnischen Wärmeeintrag die Raumtemperatur +26 Grad Celsius unabhängig von der Außentemperatur übersteigt, kann in den Sommermonaten eine zusätzliche Belastung durch den Wärmeeintrag von außen entstehen (wärmebelastete Arbeitsplätze)