Die psychische Belastung durch die Pandemie war nicht gleich verteilt und hat verschiedene Personen- und Berufsgruppen unterschiedlich stark getroffen
An COVID-19 Erkrankte, deren Angehörige, Pflegefachkräfte, bereits psychisch Erkrankte, ältere und pflegebedürftige Personen sowie Kinder und Jugendliche hatten ein besonders hohes Risiko, psychische Beschwerden während der Pandemie zu entwickeln
Die Zahl der Anfragen von Patientinnen und Patienten in psychotherapeutischen Praxen ist deutlich gestiegen, weswegen es weitere psychotherapeutische Behandlungskapazitäten braucht
Datenbrillen können vielseitig als Arbeitsmittel verwendet werden, da – anders als bei anderen mobilen Geräten – die Hände frei bleiben und die Arbeitsinformationen im Sichtfeld angezeigt werden
Für einen gesunden und sicheren betrieblichen Einsatz von Datenbrillen ist entscheidend, ob diese für den betreffenden Anwendungsfall ein passendes Arbeitsmittel darstellen (Task-Technology-Fit)
Aufgrund des innovativen Charakters besteht für die Arbeit mit Datenbrillen Forschungsbedarf hinsichtlich arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse, rechtlicher Anforderungen und Gestaltungshinweisen
Der Begriff Arbeitsverdichtung stellt eine konzeptionelle Brücke dar, die den Zusammenhang zwischen neuen Formen der Arbeit und der Gesundheit sowie Leistung vermitteln könnte
Arbeitsverdichtung geht über eine hohe Arbeitsmenge und Zeitdruck hinaus und umfasst mehrere Facetten
Betriebliche und individuelle Strategien sind zentrale Ansatzpunkte zum Umgang mit einer hohen Arbeitsverdichtung
Impfschäden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Impfung selbst auch unfallversichert war
Bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit, Impfung und Impfschaden sind komplexe einzelfallbezogene Kausalitätsabwägungen nötig
Die Zahl der Fälle, in denen Impfschäden medizinisch valide auf eine COVID-19-Impfung zurückzuführen sind, ist im Verhältnis zur Zahl der verabreichten Impfdosen sehr gering
Die parallele Existenz der gesetzlichen Unfallversicherung und des staatlichen Arbeitsschutzes (Dualismus im Arbeitsschutz) besteht seit Ende des 19. Jahrhunderts
Immer wieder wurde der Dualismus infrage gestellt. Er ging aus diesen politischen Diskussionen aber stets gestärkt hervor
Zuletzt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wurden die Stärken der komplementären Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern und Ländern deutlich
Grundgedanken des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sind die präventive Vorbeugung, die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und die Wiederherstellung der Gesundheit der Beschäftigten
Das BEM-Verfahren ist ein „verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“
Entscheidend für den Erfolg des BEM-Verfahrens ist ein ganzheitlicher Ansatz
Lockdown und Social Distancing haben die Pandemie eingedämmt und gleichzeitig die Art und Weise, wie wir arbeiten und miteinander interagieren, grundlegend verändert
Selbstorganisation und -regulation sowie die aktive Gestaltung der eigenen Life-Domain-Balance sind wichtige Fähigkeiten in einer flexiblen und entgrenzten Arbeitswelt
Schlüsselkompetenzen für das Arbeiten 4.0 werden im Studienangebot der Hochschule der DGUV (HGU) gefördert
Die Präventionsleistungen müssen sich an den betrieblichen Gefährdungen orientieren, die gewichteten Versicherungsfälle sind dafür ein geeigneter Indikator
Ein für alle Unternehmen annähernd gleiches Verhältnis von Gefährdungen zu Präventionsleistungen ist anzustreben
Eine Präventionskennziffer zur Priorisierung von Leistungen sollte dieses Verhältnis beschreiben
Beschäftigte der Bauwirtschaft sind Belastungen der Hüftgelenke durch Heben und Tragen schwerer Lasten in besonderem Maße ausgesetzt
Die Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der beruflichen Hüftgelenksbelastung und dem Auftreten einer Hüftgelenksarthrose stellt die Unfallversicherungsträger vor Herausforderungen
Es wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Bewertung einer beruflichen Verursachung in Analogie zur BK-Nummer 2112 heranzuziehen
Der neue Muster-Handlungsleitfaden „Überwachung und Beratung während der Corona-Pandemie“ der DGUV kann den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger als Rahmen für den Außendienst der Aufsichtspersonen in der aktuellen epidemischen Lage dienen
Bei ihrer Tätigkeit müssen die Aufsichtspersonen umsichtig und verantwortungsbewusst ihren Beitrag zum Infektionsschutz leisten – Fremdschutz und Eigenschutz sind wichtig
Notwendig ist die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten – der Unternehmen, Versicherten, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie der Behörden von Bund und Ländern
Für beruflich bedingte Hauterkrankungen existieren bereits gut etablierte Maßnahmen der Individualprävention
Eine frühzeitige Meldung und Einleitung der Individualprävention sind entscheidend für deren Wirksamkeit
Durch Wegfall des Unterlassungszwangs werden sich voraussichtlich Änderungen im bisherigen Melde- und Berichtswesen, in der Heilverfahrensstruktur, der Begutachtung und Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ergeben
Schwere Arbeitsunfälle im Handel und in der Warenlogistik basieren auf wenigen Unfallszenarien (wobei auf Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle – ohne Abstürze – knapp 50 Prozent entfallen)
Das Risiko, schwer zu verunfallen, steigt mit zunehmendem Alter
Zielgerichtete Überwachung und Beratung baut auf den Erkenntnissen des branchenspezifischen Unfallgeschehens auf
Wenn allein private Beweggründe für die tätliche Auseinandersetzung verantwortlich sind, ist ein Arbeitsunfall abzulehnen
Auch ein Angriff unter Kollegen und Kolleginnen kann ein Arbeitsunfall sein; es kommt auf den sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit an
Fortgesetzte psychische Gewalteinwirkung, etwa in Form von Mobbing, erfüllt grundsätzlich weder die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls noch die einer Berufskrankheit