Impfschäden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Impfung selbst auch unfallversichert war
Bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit, Impfung und Impfschaden sind komplexe einzelfallbezogene Kausalitätsabwägungen nötig
Die Zahl der Fälle, in denen Impfschäden medizinisch valide auf eine COVID-19-Impfung zurückzuführen sind, ist im Verhältnis zur Zahl der verabreichten Impfdosen sehr gering
Die parallele Existenz der gesetzlichen Unfallversicherung und des staatlichen Arbeitsschutzes (Dualismus im Arbeitsschutz) besteht seit Ende des 19. Jahrhunderts
Immer wieder wurde der Dualismus infrage gestellt. Er ging aus diesen politischen Diskussionen aber stets gestärkt hervor
Zuletzt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wurden die Stärken der komplementären Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern und Ländern deutlich
Grundgedanken des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sind die präventive Vorbeugung, die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und die Wiederherstellung der Gesundheit der Beschäftigten
Das BEM-Verfahren ist ein „verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“
Entscheidend für den Erfolg des BEM-Verfahrens ist ein ganzheitlicher Ansatz
Lockdown und Social Distancing haben die Pandemie eingedämmt und gleichzeitig die Art und Weise, wie wir arbeiten und miteinander interagieren, grundlegend verändert
Selbstorganisation und -regulation sowie die aktive Gestaltung der eigenen Life-Domain-Balance sind wichtige Fähigkeiten in einer flexiblen und entgrenzten Arbeitswelt
Schlüsselkompetenzen für das Arbeiten 4.0 werden im Studienangebot der Hochschule der DGUV (HGU) gefördert
Die Präventionsleistungen müssen sich an den betrieblichen Gefährdungen orientieren, die gewichteten Versicherungsfälle sind dafür ein geeigneter Indikator
Ein für alle Unternehmen annähernd gleiches Verhältnis von Gefährdungen zu Präventionsleistungen ist anzustreben
Eine Präventionskennziffer zur Priorisierung von Leistungen sollte dieses Verhältnis beschreiben
Beschäftigte der Bauwirtschaft sind Belastungen der Hüftgelenke durch Heben und Tragen schwerer Lasten in besonderem Maße ausgesetzt
Die Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der beruflichen Hüftgelenksbelastung und dem Auftreten einer Hüftgelenksarthrose stellt die Unfallversicherungsträger vor Herausforderungen
Es wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Bewertung einer beruflichen Verursachung in Analogie zur BK-Nummer 2112 heranzuziehen
Der neue Muster-Handlungsleitfaden „Überwachung und Beratung während der Corona-Pandemie“ der DGUV kann den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger als Rahmen für den Außendienst der Aufsichtspersonen in der aktuellen epidemischen Lage dienen
Bei ihrer Tätigkeit müssen die Aufsichtspersonen umsichtig und verantwortungsbewusst ihren Beitrag zum Infektionsschutz leisten – Fremdschutz und Eigenschutz sind wichtig
Notwendig ist die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten – der Unternehmen, Versicherten, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie der Behörden von Bund und Ländern
Für beruflich bedingte Hauterkrankungen existieren bereits gut etablierte Maßnahmen der Individualprävention
Eine frühzeitige Meldung und Einleitung der Individualprävention sind entscheidend für deren Wirksamkeit
Durch Wegfall des Unterlassungszwangs werden sich voraussichtlich Änderungen im bisherigen Melde- und Berichtswesen, in der Heilverfahrensstruktur, der Begutachtung und Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ergeben
Klare, verbindliche, individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Beschäftigten helfen Rechtssicherheit im Homeoffice zu gewährleisten
Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch für Tätigkeiten im Homeoffice
Bei Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen des Arbeitsschutzes erfüllt sind
Eine regelmäßige Medienpräsenz ist unerlässlich, um das Bewusstsein für eine Kultur der Prävention im Betrieb zu schaffen und um Verhaltensänderungen anzuregen
Die „7 Goldenen Regeln“ der Vision Zero sowie weitere Präventionstools bilden eine geeignete Hilfestellung, um eine Kultur der Prävention im Betrieb umzusetzen
Angemessene Beratung sowie regelmäßige Informations- und Austauschplattformen sind förderlich für die Unternehmen
Aggressionen gegenüber Mitarbeitenden gehören leider zum Arbeitsalltag in Jobcentern
Mit dem Projekt „abba – Arbeitsbelastungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“ wurden erstmals Daten zu Belastungs- und Bedrohungssituationen der Beschäftigten in Jobcentern erhoben
Aus den Ergebnissen wurden Präventionsmaßnahmen für die verschiedensten Bereiche abgeleitet
Wie wirkt Cannabis und wie können Betriebe mit dem Thema umgehen? Dr. Peter Raiser, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), gibt eine Einordnung.
Rechtlich basiert die arbeitsmedizinische Prävention auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Mit den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ hat der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) eine Hilfestellung zur standardisierten Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge und von Eignungsbeurteilungen veröffentlicht
Eignungsbeurteilungen sind von der arbeitsmedizinischen Vorsorge grundlegend zu trennen und bedürfen einer eigenständigen Rechtsgrundlage