Prävention

Anwendungsorientierte Forschung braucht interaktive Ideen- und Ermöglichungsräume

Key Facts:
  • Die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ist Leitidee und kennzeichnendes Merkmal von Hochschulen für angewandte Wissenschaft
  • Zwischen Unfallversicherungsträgern und Hochschulen soll dieser Austausch weiterentwickelt und etabliert werden
  • Hierfür braucht es interaktive und innovationsförderliche Formate und Methoden; als Beispiel kann das Forschungsforum der Hochschulen dienen

Impfschäden als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

Key Facts:
  • Impfschäden stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Impfung selbst auch unfallversichert war
  • Bei der Ermittlung des Kausalzusammenhangs zwischen versicherter Tätigkeit, Impfung und Impfschaden sind komplexe einzelfallbezogene Kausalitätsabwägungen nötig
  • Die Zahl der Fälle, in denen Impfschäden medizinisch valide auf eine COVID-19-Impfung zurückzuführen sind, ist im Verhältnis zur Zahl der verabreichten Impfdosen sehr gering

Bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie spielte die breite Immunisierung der Bevölkerung durch Impfungen eine wesentliche Rolle. Zahlen zeigen, dass die verwendeten Impfstoffe als sicher eingestuft werden können. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft sorgfältig jeden Fall möglicher Komplikationen einer Impfung, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen könnte.

Überwachung ist nicht gleich Überwachung

Key Facts:
  • Die parallele Existenz der gesetzlichen Unfallversicherung und des staatlichen Arbeitsschutzes (Dualismus im Arbeitsschutz) besteht seit Ende des 19. Jahrhunderts
  • Immer wieder wurde der Dualismus infrage gestellt. Er ging aus diesen politischen Diskussionen aber stets gestärkt hervor
  • Zuletzt bei der Bewältigung der Corona-Pandemie wurden die Stärken der komplementären Zusammenarbeit von Unfallversicherungsträgern und Ländern deutlich

Die Rolle der Unfallversicherungsträger in der Prävention und die der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht (ASV) unterscheiden sich stark – auch hinsichtlich Struktur, Ausstattung und Unabhängigkeit vor Einflussnahme. Obwohl die Schnittmenge beider Institutionen selbst bei der Überwachung der Betriebe klein ist, ergänzen sich die Akteure und machen die Überwachung effektiv.

Das BEM zwischen Unternehmenskultur und Arbeitsrecht

Key Facts:
  • Grundgedanken des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) sind die präventive Vorbeugung, die Überwindung von Arbeitsunfähigkeit und die Wiederherstellung der Gesundheit der Beschäftigten
  • Das BEM-Verfahren ist ein „verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“
  • Entscheidend für den Erfolg des BEM-Verfahrens ist ein ganzheitlicher Ansatz

Ziel des BEM-Verfahrens ist es, durch eine geeignete Gesundheitsprävention das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft zu sichern und die Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmenden langfristig zu erhalten. Die Rechtsprechung hat das BEM-Verfahren als einen ergebnisoffenen Suchprozess bezeichnet. Wie kann dieser Prozess rechtskonform ausgestaltet werden?

Homeoffice und computervermittelte Kommunikation: Lernen aus der Pandemie für ein Arbeiten 4.0

Key Facts:
  • Lockdown und Social Distancing haben die Pandemie eingedämmt und gleichzeitig die Art und Weise, wie wir arbeiten und miteinander interagieren, grundlegend verändert
  • Selbstorganisation und -regulation sowie die aktive Gestaltung der eigenen Life-Domain-Balance sind wichtige Fähigkeiten in einer flexiblen und entgrenzten Arbeitswelt
  • Schlüsselkompetenzen für das Arbeiten 4.0 werden im Studienangebot der Hochschule der DGUV (HGU) gefördert

Die Coronapandemie wirkt sich immens auf berufliche und private Lebensbereiche aus und bietet zugleich die Chance, flexiblere Arbeitsformen weiterzuentwickeln sowie die Kommunikation in realen und virtuellen Räumen zielgerichtet zu gestalten. Das Arbeiten 4.0 verlangt insbesondere Sozialkompetenz und Selbstständigkeit – Schlüsselkompetenzen, die das Studienangebot der Hochschule der DGUV (HGU) fördert.

Neues Frühmeldeverfahren für Atemwegserkrankungen: Der Weg zur Stärkung der Individualprävention

Key Facts:
  • Atemwegserkrankungen werden der gesetzlichen Unfallversicherung bislang meist erst in fortgeschrittenem Stadium gemeldet
  • Eine frühzeitigere Meldung und Individualprävention könnten der Entwicklung und Verschlimmerung von Berufskrankheiten vorbeugen
  • Das Frühmeldeverfahren, das nun erprobt und wissenschaftlich evaluiert wird, ist auch im internationalen Vergleich innovativ

Die Arbeitsgruppe (AG) "Frühmeldeverfahren Atemwege" der DGUV hat ein Frühmeldeverfahren zur Betreuung von Versicherten mit Atemwegserkrankungen entwickelt. Es soll die Individualprävention im Hinblick auf Berufskrankheiten der Nummern 1315 (ohne Alveolitis), 4301 und 4302 fördern. In Kürze startet die Pilotphase.

Bewegungsförderung – mehr als ein Beitrag zur Unfallprävention in Kindertageseinrichtungen

Key Facts:
  • Unfallprävention in Kitas bedeutet, schwere Unfälle zu verhindern und gleichzeitig eine gesunde Entwicklung der Kinder zu fördern
  • Kindertageseinrichtungen sollten Konzepte zur Bewegungsförderung entwickeln und dabei die ganze Kita als Organisation in den Blick nehmen
  • Im Mittelpunkt der Präventionsberatung sollten die Auseinandersetzung mit dem Konzept der Kita und ihre weiteren Entwicklungsschritte stehen

Der Beitrag erläutert die Veränderung der Präventionsarbeit in Kindertageseinrichtungen am Beispiel der Bewegungsförderung und erklärt die erforderliche Haltung von Präventionsmitarbeitenden, wenn sie Kindertageseinrichtungen Angebote zum Thema Bewegungsförderung unterbreiten wollen.

Entwicklung einer Präventionskennzahl zum Ranking von Betriebsstätten

Key Facts:
  • Die Präventionsleistungen müssen sich an den betrieblichen Gefährdungen orientieren, die gewichteten Versicherungsfälle sind dafür ein geeigneter Indikator
  • Ein für alle Unternehmen annähernd gleiches Verhältnis von Gefährdungen zu Präventionsleistungen ist anzustreben
  • Eine Präventionskennziffer zur Priorisierung von Leistungen sollte dieses Verhältnis beschreiben

Da Präventionsressourcen einer Unfallversicherung grundsätzlich begrenzt sind, ist die Verteilung von Leistungen zu steuern. Wesentliche Elemente sind Gefährdungen und Leistungen. Gefährdungen sind jedoch nicht direkt messbar und Leistungen müssen in Bezug auf ihre Wirkung gewichtet werden. Der Beitrag erörtert die von der BGHW eingeführte Kennzahl und ihre Weiterentwicklung.

Organisationale Resilienz und Vielfalt

Key Facts:
  • Resiliente Organisationen erholen sich aufgrund des resilienten Verhaltens von Beschäftigten und Teams schneller von Krisen
  • Organisationale Resilienz stellt ein gemeinsames Verständnis der Organisation sicher und fördert die Vielfalt resilienten Verhaltens
  • Organisationale Resilienz betrifft die Gestaltung von Rahmenbedingungen, die Beschäftigte und Teams im Umgang mit widrigen Situationen unterstützen

Resiliente Organisationen bewältigen Krisen, ohne daran zu zerbrechen. Doch die entscheidende Rolle kommt hierbei den Beschäftigten und Teams zu, die eine große Vielfalt an unterschiedlichen Verständnissen und Verhaltensweisen aufweisen. Der adäquate Umgang mit dieser Vielfalt ist der eigentliche Kern organisationaler Resilienz.

Erste Erfahrungen mit Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit

Key Facts:
  • Beschäftigte der Bauwirtschaft sind Belastungen der Hüftgelenke durch Heben und Tragen schwerer Lasten in besonderem Maße ausgesetzt
  • Die Bewertung des Ursachenzusammenhangs zwischen der beruflichen Hüftgelenksbelastung und dem Auftreten einer Hüftgelenksarthrose stellt die Unfallversicherungsträger vor Herausforderungen
  • Es wird vorgeschlagen, die Kriterien zur Bewertung einer beruflichen Verursachung in Analogie zur BK-Nummer 2112 heranzuziehen

Bei der Bewertung von Versicherungsfällen neuer Berufskrankheiten ergeben sich in der Regel eine Reihe offener Fragen und Unsicherheiten. So auch bei der neu in die Berufskrankheitenliste aufgenommenen Nummer 2116. Die bisherigen Erfahrungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) werden mit dem Ziel der Ableitung von Umsetzungsvorschlägen dargestellt.

Klimawandel und Gesundheit

Key Facts:
  • Um die Gesundheitsfolgen der Klimakrise bewältigen zu können, bedarf es resilienter und nachhaltiger Strukturen im Gesundheitswesen
  • Schon jetzt stellen Hitzewellen die größte Gesundheitsgefahr dar
  • Die Sozialversicherungen müssen strategische Maßnahmen einleiten, um auf strukturelle Veränderungen vorbereitet zu sein

Die multiplen planetaren Krisen, einschließlich der Klimakrise, des Biodiversitätsverlusts und der Umweltverschmutzung, sind die globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Dabei gefährdet der Klimawandel nicht nur Natur und Umwelt, sondern wird zunehmend auch zum Gesundheitsrisiko für Menschen, indem er sich auf viele Krankheitsbilder negativ auswirkt.

Beratung und Überwachung in Zeiten der Pandemie

Key Facts:
  • Der neue Muster-Handlungsleitfaden „Überwachung und Beratung während der Corona-Pandemie“ der DGUV kann den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger als Rahmen für den Außendienst der Aufsichtspersonen in der aktuellen epidemischen Lage dienen
  • Bei ihrer Tätigkeit müssen die Aufsichtspersonen umsichtig und verantwortungsbewusst ihren Beitrag zum Infektionsschutz leisten – Fremdschutz und Eigenschutz sind wichtig
  • Notwendig ist die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten – der Unternehmen, Versicherten, Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sowie der Behörden von Bund und Ländern

Durch die Kombination von Überwachung und Beratung kommt den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger eine besondere Bedeutung gerade in der aktuellen Pandemiesituation zu. Dabei helfen den Aufsichtspersonen ihre branchenbezogenen Kenntnisse und die Befugnis zu hoheitlichem Handeln. Es gilt, die Gesundheit aller Beteiligten zu schützen – in den Betrieben, aber auch für die Aufsichtspersonen selbst.

Wegfall des Unterlassungszwangs – Auswirkungen auf die berufsbedingten Hauterkrankungen

Key Facts:
  • Für beruflich bedingte Hauterkrankungen existieren bereits gut etablierte Maßnahmen der Individualprävention
  • Eine frühzeitige Meldung und Einleitung der Individualprävention sind entscheidend für deren Wirksamkeit
  • Durch Wegfall des Unterlassungszwangs werden sich voraussichtlich Änderungen im bisherigen Melde- und Berichtswesen, in der Heilverfahrensstruktur, der Begutachtung und Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ergeben

Rechtliche Grundlagen zum Homeoffice und der Telearbeit

Key Facts:
  • Klare, verbindliche, individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberin und Beschäftigten helfen Rechtssicherheit im Homeoffice zu gewährleisten
  • Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch für Tätigkeiten im Homeoffice
  • Bei Einhaltung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen des Arbeitsschutzes erfüllt sind

Durch COVID-19 hat sich Arbeit in die eigenen vier Wände verlagert und dürfte in vielen Bereichen zum "New Normal" werden. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung, des Arbeits-, Daten- und Gesundheitsschutzes im Homeoffice sind nicht immer klar ersichtlich. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen Herausforderungen insbesondere für die Tätigkeit der Beschäftigten im Homeoffice und welche Pflichten den Arbeitgeber und die Arbeitgeberin treffen.

VISION ZERO, eine nationale Strategie für eine Kultur der Prävention in Luxemburg

Key Facts:
  • Eine regelmäßige Medienpräsenz ist unerlässlich, um das Bewusstsein für eine Kultur der Prävention im Betrieb zu schaffen und um Verhaltensänderungen anzuregen
  • Die „7 Goldenen Regeln“ der Vision Zero sowie weitere Präventionstools bilden eine geeignete Hilfestellung, um eine Kultur der Prävention im Betrieb umzusetzen
  • Angemessene Beratung sowie regelmäßige Informations- und Austauschplattformen sind förderlich für die Unternehmen

In Luxemburg wurde im Jahr 2016 das Konzept der Vision Zero für die Arbeitswelt als eine nationale Strategie eingeführt. Im Jahr 2022 wurde nun bereits die zweite Phase der Vision Zero (2023 bis 2030) eingeläutet, und dies mit Unterstützung der luxemburgischen Regierung. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Umsetzung der beiden Phasen der Vision Zero in Luxemburg.

Mit abba gegen psychische Belastung und Gewalt in Jobcentern

Key Facts:
  • Aggressionen gegenüber Mitarbeitenden gehören leider zum Arbeitsalltag in Jobcentern
  • Mit dem Projekt „abba – Arbeitsbelastungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“ wurden erstmals Daten zu Belastungs- und Bedrohungssituationen der Beschäftigten in Jobcentern erhoben
  • Aus den Ergebnissen wurden Präventionsmaßnahmen für die verschiedensten Bereiche abgeleitet

Im Rahmen des Projekts „abba – Arbeitsbelastungen und Bedrohungen in Arbeitsgemeinschaften nach Hartz IV“ wurden von 2008 bis 2010 Daten zur Belastungs- und Bedrohungssituation der Beschäftigten in Jobcentern erhoben. Eine der fünf teilnehmenden Unfallkassen bei diesem Projekt war die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB). Wie ist die Entwicklung bis heute?

„Punktnüchternheit gibt Sicherheit“

Key Facts:
  • Wie wirkt Cannabis und wie können Betriebe mit dem Thema umgehen? Dr. Peter Raiser, Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), gibt eine Einordnung.

Eine Betriebsvereinbarung kann helfen, mit dem Thema Suchtmittelkonsum bei der Arbeit umzugehen. Bei Anzeichen für bestehende Suchtmittelprobleme wird ein klärendes Gespräch nötig. Für beide Situationen bietet die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen Unterstützungsmaterialien an.

Internationales Engagement für nachhaltige Lieferketten

Key Facts:
  • Die Globalisierung stellt den Handel vor neue Herausforderungen
  • Innerhalb der IVSS ist deshalb die Sektion für Prävention in Handel, Warenlogistik und Hafenumschlag gegründet worden
  • Eines der Ziele ist die Gestaltung nachhaltiger Lieferketten

Wie anfällig die internationale Staatengemeinschaft und die Weltwirtschaft gegenüber plötzlich auftretenden Gefahren sind, hat uns die Corona-Pandemie drastisch vor Augen geführt. Die Just-in-time-Produktion der Industrie ist einer der Gründe dafür. Die Schaffung von sicheren und nachhaltigen Lieferketten wird aus diesem Grund immer wichtiger.

Arbeitsmedizinische Prävention: Begriff und Rechtsgrundlagen

Key Facts:
  • Rechtlich basiert die arbeitsmedizinische Prävention auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
  • Mit den „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ hat der Ausschuss Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) eine Hilfestellung zur standardisierten Umsetzung arbeitsmedizinischer Vorsorge und von Eignungsbeurteilungen veröffentlicht
  • Eignungsbeurteilungen sind von der arbeitsmedizinischen Vorsorge grundlegend zu trennen und bedürfen einer eigenständigen Rechtsgrundlage

Die Bedeutung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte für die Prävention ist während der SARS-CoV-2-Pandemie noch deutlicher geworden. Im Folgenden werden die Rechtsgrundlagen für arbeitsmedizinische Prävention skizziert und die durch den AAMED-GUV neu veröffentlichten „DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen“ in diesem Rahmen eingeordnet.

Sicheres und gesundes Arbeiten von zu Hause aus: Informationen und Empfehlungen zu Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit

Key Facts:
  • Örtliche und zeitliche Flexibilität in der Arbeitswelt nehmen zu – insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie
  • Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit unterliegen dem Arbeitszeit- und dem Arbeitsschutzgesetz und bieten Unternehmen und Beschäftigten viele Chancen
  • Mit einer guten Arbeitszeitgestaltung als Teil der Präventionskultur lassen sich Sicherheits- und Gesundheitsrisiken im Homeoffice vermeiden

Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit können ohne Prävention ein Risiko für die Gesundheit sein. Durch individuell passende Gestaltung der Arbeitsumgebung und Arbeitszeit sowie die Förderung der Sicherheits- und Gesundheitskompetenz können sie aber auch vielfältige Vorteile für Beschäftigte und Betriebe bieten – auch über die Corona-Pandemie hinaus.