Der Elektrizitätssektor in Kolumbien zählte in den vergangenen Jahren zu den drei Wirtschaftssektoren mit der höchsten Sterblichkeitsrate bei Arbeitsunfällen
Nach mehreren schweren Unfällen entschied sich die Grupo Energía Bogotá (GEB) für die Einführung des Vision Zero-Modells
Ein zweistufiges Konzept zielt auf die kurzfristige Minderung vorrangiger Risiken und die Entwicklung einer Arbeitsschutzkultur ab
In welchem Ausmaß Beschäftigte Wertschätzung oder Abwertung bei der Arbeit erleben, spielt eine Rolle für ihre Gesundheit
Verantwortliche in Organisationen, die Abwertung vermeiden und Wertschätzung fördern wollen, können an verschiedenen Stellhebeln ansetzen: den organisationalen Bedingungen, den Arbeitsaufgaben, den Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz, den sozialen Interaktionen
Erste Interventionsstudien, in denen die Wirkung von Wertschätzungsinterventionen auf Gesundheitsvariablen untersucht wurde, liefern vielversprechende Ergebnisse
Die überarbeitete AWMF-S2k-Leitlinie „Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten“ wurde im November 2020 veröffentlicht
Daran soll sich im ersten Quartal 2021 die Überarbeitung der „Empfehlung für die Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten – Falkensteiner Empfehlung“ anschließen
Das Update der Leitlinie gibt unter anderem Hinweise zur sogenannten Asbestos Airways Disease, zur Anwendung der neuen GLI-Sollwerte, zu Aspekten der akutmedizinischen Versorgung und zur Rehabilitation, zur neuen Berufskrankheit „Eierstockkrebs“ (BK-Nr. 4104) und zu den erweiterten Vorsorgeangeboten der DGUV zur Früherkennung von Lungenkrebs und malignen Mesotheliomen
Arbeitsmedizinische Vorsorge hat das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhalten
In Pandemiezeiten bedeutet das insbesondere Beratung von Beschäftigten zur konkreten Tätigkeit und den möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz
Telefonische Vorsorge kann im Einzelfall und mit einer verkürzten Nachuntersuchungsfrist angeboten und betriebsärztlich durchgeführt werden
Durch den Wegfall des Unterlassungszwangs werden mehr Berufskrankheiten anerkannt
Maßnahmen der Individualprävention stehen im Fokus
Die Unfallversicherungsträger müssen die Versicherten mit einer anerkannten Berufskrankheit, die weiterhin einer gefährdenden Tätigkeit nachgehen, umfassend aufklären
Die Vorsitzenden des Grundsatzausschusses Prävention der DGUV Saskia Osing von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und Katrin Willnecker von der Gewerkschaft ver.di geben eine Einschätzung zu der neuen DGUV Vorschrift 2 und einen Ausblick auf zukünftige Themenfelder der betrieblichen Betreuung.
Das IPA führt aufgrund aktueller Erfordernisse und Anfragen der Unfallversicherungsträger verschiedene Studien mit Fokus auf die SARS-CoV-2-Pandemie durch
Mit seiner medizinischen und epidemiologischen Expertise berät das IPA verschiedene Gremien und Arbeitskreise der gesetzlichen Unfallversicherung zu speziellen Fragen der Pandemie
Die am IPA nachhaltig etablierten Strukturen und Kompetenzen sind eine gute Basis für die Bear-beitung aktueller und zukünftiger Herausforderungen
Professor Dr. Dirk Windemuth vom Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) ist Psychologe und widmet sich unter anderem den Themen psychische Belastung, Sicherheit und Gesundheit sowie Arbeitsgestaltung der Zukunft. Im Interview beantwortet er Fragen zu Neurodiversität in der Arbeitswelt.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind gefordert, den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) branchenspezifisch anzupassen
Präventionsfachleute der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erläutern ihren Umgang mit der Pandemie
Ausgehend von den Bedürfnissen der Betriebe werden Handlungshilfen entwickelt und regelmäßig überprüft
Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll die Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Aufsichtsbehörden und die allgemeinen Arbeitsbedingungen verbessern
Für die Verbesserung des Arbeitsschutzes sind besonders die Einführung einer Mindestbesichtigungsquote und die Verpflichtung zum Datenaustausch zwischen Landesbehörden und Unfallversicherungsträgern wichtige Schritte
In Zukunft soll die proaktive Überwachung der Arbeitsschutzbehörden stimuliert werden, indem das Gefährdungspotenzial bei der Auswahl der zu besichtigenden Betriebe berücksichtigt wird
Die Qualität der Daten bestimmt die Qualität der künstlichen Intelligenz (KI), weshalb das Datenverständnis, die Datenaufbereitung und die Datenvalidierung die aufwendigsten Schritte in der Entwicklung von KI-Systemen sind
Voraussetzungen für den erfolgreichen Einsatz von KI sind Kenntnisse der Möglichkeiten verschiedener KI-Technologien, der unterschiedlichen Funktionsweisen, der Grenzen und Risiken sowie der ethischen Implikationen
Die richtige und verantwortungsbewusste Implementierung von KI kann Arbeitsunfälle reduzieren, die Versorgungsqualität verbessern und die Verwaltungseffizienz steigern
Bis Ende Juni 2021 wurden in der gesetzlichen Unfallversicherung bereits mehr als 92.000 COVID-19-Erkrankungsfälle als Berufskrankheit und mehr als 7.000 Fälle als Arbeitsunfall anerkannt
Im Zuständigkeitsbereich des SGB VII ist mit Blick auf das Post-COVID-Syndrom mit mehr als 15.000 Erkrankten zu rechnen
Die BG Kliniken und die BGW haben gemeinsam ein Stufenkonzept entwickelt, um die Unfallversicherungsträger beim Umgang mit dem Post-COVID-Syndrom zu unterstützen
Die Sensibilität von Unternehmen, Märkten, Kunden und Politik für die Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten steigt kontinuierlich
Die IVSS Sektion Handel (ISSA Trade) entwickelt derzeit auf der Basis der Vision Zero-Strategie einen Leitfaden, um den Lieferketten-Gemeinschaften ein weltweit einsetzbares Werkzeug zur Status-quo-Ermittlung und Entwicklung von partnerschaftlicher Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen
Der Leitfaden basiert auf einem 5-Stufen-Modell, einer Checkliste „7 Goldene Regeln für Lieferketten“ zur Selbstbewertung und einer Checkliste „SGW+“ für die Partnerinnen und Partner in den Lieferketten