Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Digitalisierung ganz oben auf ihre Prioritätenliste gesetzt
Im Bereich der Prävention setzen einige Unfallversicherungsträger bereits erfolgreich digitale Werkzeuge ein, um Aufsichtspersonen mit allen für die Betriebsbesichtigung relevanten Daten zu versorgen
Aufgrund der durchweg positiven Bewertung der digitalen Werkzeuge in der betrieblichen Anwendung ist zu überlegen, solche Werkzeuge allen Unfallversicherungsträgern zur Verfügung zu stellen
"Web 2.0", "Internet of Things", "Big Data" und künstliche Intelligenz sind gängige, aber unscharf definierte "Buzzwords", die verschiedene Strömungen oder Aspekte der Digitalisierung beschreiben
Die Veränderungen in Gesellschaft und Arbeitsleben im Kontext von künstlicher Intelligenz sind nicht isoliert zu betrachten, sondern in den Prozess des digitalen Wandels eingebettet
Arbeit muss als soziotechnisches System verstanden und technologische Neuerungen müssen in diesem Kontext untersucht und für diesen Kontext entwickelt werden
Vielfalt in der Arbeitswelt ist gegenwärtig und birgt Potenziale
Vielfalt in der Arbeitswelt ist auch Thema der Unfallversicherung, sowohl als Partnerin der Betriebe und Bildungseinrichtungen als auch als Arbeitgeberin
Die Charta der Vielfalt ist eine Selbstverpflichtung für ein wertschätzendes und vorurteilsfreies Arbeitsumfeld, die von der DGUV und mehreren Unfallversicherungsträgern unterzeichnet wurde
Organisationen können sich auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit an der Agenda der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung orientieren
Eine systematische Bestandsanalyse des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) in Bezug auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit ergab einen Kriterienkatalog mit rund 100 Indikatoren
Eine Arbeitsgruppe des IAG hat sich mit den Ergebnissen der Analyse befasst und daraus Maßnahmen abgeleitet, die nun umgesetzt werden
Mehr als 42 Prozent aller bewilligten Anträge auf Erwerbsminderungsrente entfielen 2019 auf psychische Störungen
Psychische Störungen werden in der Regel durch eine Kombination verschiedener Faktoren verursacht
Psychische Störungen werden generell nicht als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Eine Ausnahme stellen psychische Störungen infolge traumatischer Erlebnisse bei der Arbeit und psychoreaktive Störungen nach einem Arbeitsunfall mit körperlicher Verletzung dar.
Die Veränderungen der Arbeitswelt ziehen weitreichende Folgen für das Lernen und Lehren nach sich – im Mittelpunkt stehen die Kompetenzen, die für die Veränderungen besonders benötigt werden
Da Lernen ein umfassender Prozess ist, müssen Bildungseinrichtungen die Qualifizierungsangebote in ihrem Prozesscharakter sehen
Die Auswirkungen auf die Qualifizierungspraxis betreffen insbesondere die Entwicklung von Lern- und Lehrarrangements, (virtuellen) Lernumgebungen sowie Qualitätsstandards
Die Zufriedenheit der Versicherten, die nach Arbeitsunfällen im Reha-Management betreut wurden, liegt auf einem hohen Niveau
Die Zusammenarbeit mit dem Reha-Management und der reibungslose Ablauf der Rehabilitation werden besonders positiv bewertet
Neben der Auswahl und Koordinierung der Leistungserbringenden haben die Beteiligung der Versicherten und die Beratungsqualität eine große Bedeutung für die Zufriedenheit
Die zunehmende Digitalisierung bringt neue Formen der Arbeitssteuerung, -taktung und -gestaltung hervor, denen auch die Arbeitsmedizin gerecht werden muss
Besonders durch die zunehmende Flexibilität von Zeit und Ort und die Zunahme digitaler Kommunikation verändert sich auch die Aufgabe der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
In der Corona-Pandemie spielt die Betriebsmedizin eine wichtige Rolle in der betrieblichen Beratung sowie der überbetrieblichen Entwicklung staatlicher und berufsgenossenschaftlicher Regelwerke
Die obersten Entscheidungsgremien der Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung sind paritätisch mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgebenden und Versicherten besetzt
Mit den UVT Servicezentren wurden Anlaufstellen geschaffen, um auf operativer Ebene einen direkten Austausch zu ermöglichen
Die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung unterstützen die BG Kliniken in der Entwicklung zeitgemäßer Krankenhausstrukturen
Die Folgen von Gewalt sind vielfältig und individuell, sie können neben körperlichen Verletzungen auch psychische Auswirkungen haben
Gewalt hat nicht nur Auswirkungen auf betroffene Personen, sondern auch Folgen auf betrieblicher Ebene
Gewalt kann durch geeignete Präventionsmaßnahmen vor und nach dem Ereignis auf Basis der Gefährdungsbeurteilung verhindert beziehungsweise negative Folgen können abgeschwächt werden
Sicherheit und Gesundheit im Betrieb spielen eine zentrale Rolle, um die Folgen der Pandemie unter Kontrolle zu halten und gleichzeitig die Wirtschaft wieder anzukurbeln
Die Aufgabe von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist es jetzt, den Arbeitsschutzstandard in die Sprache und Bedarfe ihrer jeweiligen Branchen zu übersetzen
Die Herausforderung besteht darin, praktische Unterstützungsangebote zu bieten und den Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unter den speziellen Bedingungen einer erhöhten Infektionsgefahr zu genügen
Bei Notfällen im Unternehmen, wie beispielsweise schweren Arbeitsunfällen, medizinischen Notfällen oder Gewalttaten, können neben physischen Verletzungen auch psychische Gesundheitsgefährdungen auftreten
Die psychische Gesundheitsgefährdung bei einem Notfall kann über die akute starke Beanspruchung hinaus auch mittelfristig zu starken psychischen und sozialen Beeinträchtigungen und längerfristig zu psychischen Störungen, wie beispielsweise Traumafolgestörungen, führen
Den möglichen betrieblichen Folgen – krankheitsbedingte Fehlzeiten bis hin zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit – können Unternehmen mit der Prävention möglicher psychischer und sozialer Beeinträchtigungen im Rahmen einer psychosozialen Notfallversorgung entgegenwirken
Der Erfolg von Sicherheitsbeauftragten (Sibe) im Betrieb hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen und Wirkfaktoren ab
Sicherheitsbeauftragte arbeiten an der Vermeidung unsicheren Verhaltens, aber auch an der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen mit, zum Beispiel auch an der Gefährdungsbeurteilung
Die Wirksamkeit der Sicherheitsbeauftragten lässt sich noch weiter verbessern